Reisepass und Personalausweis

Der biometrische Pass (mit Fingerabdrücken) ist ein Reisedokument, das es dem Inhaber ermöglicht, ins Ausland zu reisen.

Ein Reisepass ist nur für die Einreise in das Hoheitsgebiet der Länder erforderlich, die dies verlangen. Das trifft auf die meisten Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) zu. Im Reisepass werden Einreise- und Aufenthaltsvisa für das Reiseland angebracht, wenn eine Visumpflicht besteht.

Wie Sie einen biometrischen Reisepass beantragen können, erfahren Sie auf dem Bürgerportal guichet.lu. Die Vorgehensweise folgender Anträge wird dort beschrieben:

Informationen zur Einführung des biometrischen Passes

Nach einem mehrjährigen Verhandlungsprozess über die Einführung von Mindestsicherheitsnormen für Pässe und andere Reisedokumente verabschiedete der Rat der Europäischen Union am 13. Dezember 2004 die Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von den Mitgliedstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten.

Die Einführung der Biometrie in luxemburgische Pässe wurde in mehreren Schritten (Lichtbilder, Fingerabdrücke) ab August 2006 vollzogen.

Mit Blick auf das digitalisierte Lichtbild ist auf  die Einhaltung der von der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) festgelegten Qualitätsstandards (PDF) zu verweisen, da die europäische Verordnung sich auf diese ICAO-Empfehlungen für maschinenlesbare Reisedokumente stützt.

In den europäischen Pass werden vor allem die Fingerabdrücke der linken und rechten Zeigefinger aufgenommen. Die Europäische Verordnung sieht jedoch vor, dass folgende Personen von der Verpflichtung zur Abgabe ihrer Fingerabdrücke befreit sind:

  • Kinder unter 12 Jahren
  • Personen, die körperlich nicht in der Lage sind, Fingerabdrücke abzugeben

Zur Erfassung der vorgeschriebenen biometrischen Identifikatoren wurden den kommunalen Verwaltungen Vorrichtungen zur Verfügung gestellt, die sowohl die Abnahme und das Auslesen von Fingerabdrücken als auch die automatisierte Aufnahme des Gesichtsbilds eines Antragstellers eines biometrischen Reisepasses ermöglichen. Zusätzlich können diese Geräte auch die Unterschrift des Antragstellers verarbeiten. Diese Daten werden dann elektronisch an das Passregister übermittelt, so dass die zentrale Behörde das Reisedokument so schnell wie möglich ausstellen kann.

Das System verbessert die Sicherheit von Reisedokumenten, indem es eine direkte Verbindung zwischen Unterschrift, Fingerabdrücken, Gesichtsbild und alphanumerischen Daten der betreffenden Person herstellt, wenn der Antrag bei der Gemeinde eingereicht wird.

Es ist darauf hinzuweisen, dass biometrische Pässe personenbezogen ausgestellt werden. Die Passstelle folgt der Regel „eine Person, ein Pass" (gemäß EG-Verordnung444/2009). Kinder werden nicht mehr in die Pässe der Eltern eingetragen. Andererseits werden die Namen der Eltern oder einer oder mehrerer erziehungsberechtigter Personen (aufgrund einer Gerichtsentscheidung) im Pass des Kindes eingetragen.

Personalausweis

Dieser Bereich betrifft nur Luxemburger im Ausland, die ihr Ausweis über eine Botschaft beantragen. Das Passbüro in Luxemburg ist nicht für Personalausweise zuständig.

Alle Informationen bezüglich des Personalausweis auf Guichet.lu: