In einer internationalen Organisation arbeiten

Europäische und internationale Organisationen bieten zahlreiche Beschäftigungsmöglichkeiten in einem anregenden und internationalen Arbeitsumfeld. Ob Sie Student, Berufseinsteiger, Staatsbediensteter oder auf der Suche nach einer neuen Herausforderung sind - die Europäische Union und internationale Organisationen bieten Ihnen die Möglichkeit wertvolle Berufserfahrung zu sammeln.

Weitere Informationen zu den verschiedenen internationalen Laufbahnen finden Sie auf den folgenden Seiten.

Folgen Sie auch den  Facebook- und LinkedIn-Accounts des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten, Verteidigung, Entwicklungszusammenarbeit und Außenhandel folgen, um stets über offene Stellen auf dem Laufenden zu bleiben.

© European Union, 2021

Europäische Karrieren

Die EU bietet interessierten und qualifizierten Bewerbern aus den unterschiedlichsten Bereichen viele Möglichkeiten. Bei der EU zu arbeiten bedeutet, sich in einem bereichernden multikulturellen Umfeld zu entfalten. In den dynamischen und weltoffenen  Städten Brüssel, Luxemburg und Straßburg sowie in EU-Agenturen in ganz Europa und in den EU-Delegationen in aller Welt bieten sich vielfältige Karrieremöglichkeiten.

Bei der Europäischen Kommission oder einer anderen europäischen Institution zu arbeiten, bedeutet, sich aktiv am Integrationsprozess der Europäischen Union zu beteiligen. Dies erfordert neben der beruflichen Qualifikation ein hohes Maß an Einsatzbereitschaft und interkulturellen Kommunikationsfähigkeiten.

Interessenten wird empfohlen, sich vor der Bewerbung mit der Struktur der EU vertraut zu machen. Hier finden Sie einige nützliche Links :

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Welche Arten von Arbeitsplätzen gibt es in der EU?

  • Laufbahnen für Beamte: EU-Beamte beginnen ihre Laufbahn mit Auswahlverfahren, die sowohl für junge Menschen als auch für Bewerber mit Berufserfahrung angeboten werden. Das Europäische Amt für Personalauswahl (EPSO) ist seit 2002 für die Einstellung von Personal für die europäischen Institutionen zuständig. EPSO führt regelmäßig ein allgemeines Auswahlverfahren für die Besoldungsgruppe AD5 durch, das sich an Hochschulabsolventen aller Fachrichtungen richtet. Es finden auch Auswahlverfahren in spezifischen Bereichen wie Finanzen, Wirtschaft, Übersetzung, Justiz usw. statt.
  • Bedienstete auf Zeit: Neben den Beamten, die über allgemeine Auswahlverfahren eingestellt werden, stellen die Institutionen auch Bedienstete auf Zeit (TA) auf der Grundlage von befristeten Verträgen ein. Die Einstellungsverfahren sind nicht einheitlich, und die freien Stellen werden in der Regel auf den öffentlichen Seiten der betreffenden Organe oder Agenturen ausgeschrieben.
  • Vertragsbedienstete: Die europäischen Institutionen und Agenturen stellen auch Vertragsbedienstete für ein breites Spektrum von Tätigkeitsbereichen (Sekretariat, Finanzen, Recht, politische Angelegenheiten usw.) und viele andere Profile (Akademiker, Hochschulabsolventen) über das ständige CAST-Verfahren ein. Vertragsbedienstete arbeiten in verschiedenen Funktionsgruppen (FG I-IV) und mit befristeten Verträgen, in der Regel mit einer maximalen Gesamtbeschäftigungsdauer von bis zu sechs Jahren. Interessenten können sich über die EPSO-Website bewerben. Bitte beachten Sie, dass nur Bewerber, die von den einstellenden Organen oder Institutionen in die engere Wahl gezogen wurden, zu den Auswahltests eingeladen werden, falls eine Stelle frei wird.
  • Abgeordnete nationale Sachverständige: Luxemburgische Beamte können von ihrer Heimatverwaltung als abgeordnete nationale Sachverständige (ANS) zu den EU-Institutionen abgeordnet werden. Es handelt sich dabei um befristete Abordnungen für einen Zeitraum von 6 Monaten bis zu 2 Jahren (mit Verlängerungsmöglichkeit) für eine spezialisierte Tätigkeit, für die eine Ausschreibung erfolgt. Während der gesamten Dauer der Abordnung übernimmt der ursprüngliche Arbeitgeber (der luxemburgische Staat) die Zahlung der Vergütung/Gehälter des Bediensteten, der auch weiterhin dem luxemburgischen Sozialversicherungssystem unterliegt.
  • Praktika bei den EU-Institutionen

    Die europäische Laufbahnstruktur umfasst drei Funktionsgruppen :

    • Verwaltungsräte AD,
    • Assistenten AST,
    • Sekretariatskräfte und Büroangestellte AST/SC

    Grundsätzlich ist der Zugang zur Beamtenlaufbahn mit einem Hochschulabschluss (AD) oder einem Sekundarschulabschluss plus drei Jahren Berufserfahrung (AST und AST/SC) möglich.

    Absolventen der Pflichtschule können sich für eine Laufbahn als Vertragsbediensteter (CAST) bewerben.

    Um mehr über die Personalkategorien, Profile und Arbeitsbereiche zu erfahren, klicken Sie hier.

Wie kann ich eine Stellenausschreibung finden?

Die Bekanntmachungen von Auswahlverfahren werden im Amtsblatt der EU und auf der EPSO-Website veröffentlicht. Unter der Rubrik „Auswahlverfahren“ finden Sie Informationen über bevorstehende, laufende und abgeschlossene Auswahlverfahren.

Darüber hinaus werden freie Stellen bei den europäischen Institutionen, Einrichtungen und Agenturen auf der EPSO-Website unter der Rubrik „Stellenangebote und Praktika“ veröffentlicht. Weitere Stellenangebote sind über das Netzwerk der EU-Agenturen oder auf den jeweiligen Websites der EU-Institutionen und -Agenturen zu finden.

Es wird empfohlen, die entsprechenden Websites regelmäßig zu besuchen, um über offene Stellen auf dem Laufenden zu bleiben.

Die Stellenangebote der EU-Institutionen, -Einrichtungen und -Agenturen können über die folgenden Links abgerufen werden:

 

 

 

Auswahlverfahren

Die Einstellung neuer Beamter in der Europäischen Union erfolgt in der Regel anhand allgemeiner oder spezieller Auswahlverfahren. Diese werden vom Europäischen Amt für Personalauswahl (EPSO) im Auftrag der EU-Institutionen durchgeführt, um unter den zahlreichen Bewerbern aus allen EU-Mitgliedstaaten diejenigen mit den besten Qualifikationen auszuwählen. In der Regel müssen die Bewerber mindestens zwei EU-Amtssprachen beherrschen. Welche Sprachkenntnisse erforderlich sind, hängt vom jeweiligen Auswahlverfahren ab.

Die Dauer der Auswahlverfahren kann von Auswahlverfahren zu Auswahlverfahren variieren. EPSO hat jedoch die Absicht die Verfahren so zu verkürzen, dass vom Zeitpunkt  der Veröffentlichung der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens bis zur Erstellung einer Reserveliste höchstens sechs Monate vergehen.

Seit 2023 sind die wichtigsten Phasen der Auswahlverfahren wie folgt organisiert:

1. Veröffentlichung der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens mit allen Informationen über das gesuchte Profil, die Aufgaben, die Zulassungskriterien und das Auswahlverfahren. Bitte lesen Sie die Bekanntmachung sorgfältig durch, da der Inhalt je nach Auswahlverfahren unterschiedlich sein kann.

2. Bewerbung über ein EPSO-Konto - Alle Bewerberinnen und Bewerber müssen ein EPSO-Konto anlegen, über das sie während des Auswahlverfahrens hauptsächlich Mitteilungen und Benachrichtigungen erhalten. Die Kommunikation erfolgt nicht unbedingt per E-Mail. Wir empfehlen daher Ihr EPSO-Konto regelmäßig zu überprüfen.

3. Testphase

Alle Tests werden online (mit automatischer Fernüberwachung) an einem Tag durchgeführt. Die Assessment-Center und die damit verbundenen mündlichen Prüfungen wurden 2023 abgeschafft. Im Jahr 2024 führte EPSO die Möglichkeit ein, alle Tests in einer der EU-Amtssprache abzulegen

  • Multiple-Choice-Fragebogen :
    • Für sämtliche Auswahlverfahren :
      • Logik Tests (mathematisches Verständnis, Sprachverständnis und abstraktes Denken)
    • Auswahlverfahren für Spezialisten :
      • Ein zusätzlicher Multiple-Choice-Test aus dem Fachgebiet des Auswahlverfahrens ;
    •          Auswahlverfahren für Generalisten (AD 5) :
      • Ein computergestützter Test zur Prüfung der EU-Kenntnisse im Multiple-Choice-Format[1] ;
    • Von Fall zu Fall :
      • Ein Multiple-Choice-Test zu digitalen Kompetenzen.
  • EPSO wird ab 2024 eine neue Art von Test in seinen Auswahlverfahren einführen: die schriftliche Prüfung, die die schriftlichen Kommunikationsfähigkeiten der Bewerber bewerten soll. Dieser Test wird nur von denjenigen Bewerbern ausgewertet, die in den Multiple-Choice-Fragen die besten Ergebnisse erzielt haben.

Hier finden Sie einige Probetests. Darüber hinaus organisiert das MAE regelmäßig Informations- oder Vorbereitungssitzungen für Auswahlverfahren.

4. Prüfung der Zulassungskriterien ;

5. Erstellung der Reserveliste (auf unbestimmte Zeit gültig) ;

6. Einstellung gemäß dem Verfahren des jeweiligen Organs, Einrichtung oder Agentur.

Auf der EPSO-Webseite  können Sie sich jederzeit über den Stand der Auswahlverfahren (Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber, Testtermine)  informieren, insbesondere auf den Seiten der einzelnen Auswahlverfahren.

Weitere Informationen finde Sie auf der EPSO-Website.

[1] Die Unterlagen zur Prüfung der  EU-Kenntnisse werden zu Beginn des Auswahlverfahrens auf der EPSO-Website veröffentlicht. Die Fragen werden nur auf der Grundlage dieser Dokumente gestellt.

Abgeordnete nationale Sachverständige

  • Was ist ein ANS?

Abgeordnete nationale Sachverständige (ANS) sind Beamte aus den EU-Mitgliedstaaten, die für einen bestimmten Zeitraum (zwischen sechs Monaten und vier Jahren) einem europäischen Organ, einer Agentur oder einer Einrichtung zur Verfügung gestellt werden.

Dieser Austausch von Fachwissen ist für alle Beteiligten von Vorteil: Die ANS bringen hochwertige Fachkenntnisse in die Institutionen ein und sammeln gleichzeitig wertvolle Erfahrungen in Gemeinschafts- und Europaangelegenheiten, die sie nach ihrer Rückkehr an ihre Heimatverwaltung weitergeben können.

  • Wie kann ich mich bewerben?

Alle Bewerbungen sind an das Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten, Verteidigung, Zusammenarbeit und Außenhandel zu richten, die sie gemäß den von der jeweiligen Institution, Agentur oder Einrichtung festgelegten Verfahren weiterleitet, die dann nach einem Auswahlgespräch über die Einstellung entscheiden. 

Spontane Bewerbungsschreiben werden nicht angenommen.

Die Bewerbungen müssen folgende Unterlagen enthalten:

  • ein Lebenslauf in französischer oder englischer Sprache im Europass-Format;
  • ein Bewerbungsschreiben in französischer oder englischer Sprache;
  • die Angabe der freien Stelle, für die sich der Bewerber bewirbt;
  • die Zustimmung der Verwaltung oder des Ministeriums, in der bzw. in dem bestätigt wird, dass sie die Bewerbung unterstützten und sich verpflichteten, den Bediensteten während der Dauer der Abordnung weiter zu bezahlen.

Bitte beachten Sie, dass die EU-Institutionen, -Einrichtungen und -Agenturen für ihre eigenen Einstellungsverfahren selbst verantwortlich sind. Die Einstellungsvoraussetzungen können daher je nach Stellenausschreibung variieren.

Das CAST Permanent Verfahren

CAST ist das Auswahlinstrument der EU für Vertragsbedienstete. „Permanent“ bedeutet, dass es keine Bewerbungsfrist gibt, so dass sich Interessenten jederzeit bewerben können. Das Verfahren umfasst die Einrichtung eines EPSO-Kontos und die Angabe von Informationen zur Person sowie zu Ausbildung und Berufserfahrung in der CAST-Bewerbungsdatenbank..

Bei Personalbedarf können die EU-Organe, -Einrichtungen und -Agenturen eine Reihe von Bewerbern aus der CAST-Bewerberdatenbank auswählen, deren Qualifikationen dem gesuchten beruflichen Profil entsprechen. Die Bewerber, die in die engere Wahl kommen, werden eingeladen, eine Reihe von Online-Multiple-Choice-Tests zu absolvieren, die von EPSO organisiert werden.

Die Bewerber, die die Tests bestanden haben, werden zu einem Vorstellungsgespräch und/oder weiteren Tests eingeladen, die direkt von den Einstellungsdiensten der EU-Institutionen nach dem geltenden Verfahren organisiert werden. Bewerber, die alle Phasen des Auswahlverfahrens erfolgreich durchlaufen haben, erhalten gegebenenfalls ein Stellenangebot.

Weitere Informationen finden Sie in den FAQ auf der EPSO-Website.

Probetests finden Sie hier.

Hier finden Sie die Liste der Profile für das CAST Permanent-Verfahren. Eine vollständige Liste der Zulassungsvoraussetzungen finden Sie in der Aufforderung zur Interessensbekundung.

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