Abteilung für konsularische Angelegenheiten und internationale kulturelle Beziehungen

Die Direktion ist in enger Zusammenarbeit mit den luxemburgischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen weltweit für zwei Hauptbereiche zuständig:

  • die Koordinierung konsularischer Angelegenheiten
  • die Bearbeitung von Kulturangelegenheiten, die in den Zuständigkeitsbereich des Ministeriums fallen

1. Konsularische Angelegenheiten

Die Aufgaben sind auf der Seite „Dienstleistungen” des Ministeriums detailliert aufgeführt.

Konsularische Unterstützung

Luxemburgische Staatsangehörige können konsularische Unterstützung in Anspruch nehmen, wenn sie sich im Ausland in einer Notlage befinden (Krisensituation, Verlust von Ausweispapieren, schwerer Unfall oder Krankheit, Inhaftierung usw.).

Reisepässe

Die Direktion ist für die Verwaltung von Reisedokumenten zuständig, insbesondere für die Ausstellung und Aushändigung von gewöhnlichen Reisepässen, Dienstpässen und Diplomatenpässen. Sie sorgt auch für die Personalisierung von Reisedokumenten für Ausländer, Flüchtlinge und Staatenlose sowie für die Bearbeitung von Anträgen im Zusammenhang mit der Anerkennung ausländischer Reisedokumente.

Visa

Die Bearbeitung von Anträgen auf Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt (mit einer Gültigkeitsdauer von weniger als 90 Tagen) und Work & Holiday-Visa fällt in die Zuständigkeit des Außenministeriums. In diesem Zusammenhang ist die Direktion für die Prüfung der Anträge, die Bearbeitung aller damit zusammenhängenden Fragen und die Zusammenarbeit mit den diplomatischen Vertretungen im Ausland zuständig.

Die Direktion ist auch für die Bearbeitung von Anträgen auf Verpflichtungserklärungen zuständig, die von Personen gestellt werden, die als Bürgen für Drittstaatsangehörige auftreten, die einen Kurzaufenthalt in Luxemburg absolvieren möchten.

Sie ist außerdem für die Koordinierung und Überwachung der Schengen-Audits und -Bewertungen zuständig, die im Rahmen der Einhaltung des Schengen-Besitzstands im Bereich der gemeinsamen Visumpolitik durchgeführt werden.

Fragen im Zusammenhang mit Anträgen auf einen längeren Aufenthalt (über 90 Tage) fallen in die Zuständigkeit des Innenministeriums / Generaldirektion für Einwanderung.

Hinweis:
Wenn Sie luxemburgischer Staatsangehöriger sind und in ein Land außerhalb der Europäischen Union reisen möchten, für das ein Visum erforderlich ist, müssen Sie sich direkt bei der Botschaft oder dem Konsulat dieses Landes informieren.

Beglaubigungen

Die Direktion ist für die Bearbeitung und Abwicklung von Anträgen auf Beglaubigung und Apostillierung von Dokumenten zuständig, die im Ausland verwendet werden sollen. Sie beglaubigt die Unterschriften luxemburgischer Behörden auf offiziellen Dokumenten, um deren Anerkennung durch ausländische Behörden zu gewährleisten.

Die Direktion vertritt Luxemburg auch in nationalen, europäischen und internationalen Foren, die mit den oben genannten Bereichen in Zusammenhang stehen.

 

2. Internationale Kulturbeziehungen

Die Direktion ist für die Angelegenheiten des Ministeriums zuständig, die internationale Kulturbeziehungen betreffen, insbesondere im Bereich der Kulturdiplomatie.

Das diplomatische und konsularische Netzwerk Luxemburgs und insbesondere die Maisons du Grand-Duché de Luxembourg (MGDL), die in einer Reihe von Vertretungen weltweit eingerichtet wurden, tragen proaktiv dazu bei, die luxemburgische Kultur in ihrer ganzen Vielfalt auf internationaler Ebene zu fördern.

Die Kulturdiplomatie unterstützt den kulturellen Austausch und die Akteure der luxemburgischen Kulturszene über das luxemburgische diplomatische Netzwerk und trägt so zur internationalen Sichtbarkeit und Ausstrahlung Luxemburgs sowie zur Vertiefung der Beziehungen zu anderen Ländern bei.  Die Direktion arbeitet eng mit anderen Behörden wie dem Kulturministerium und zahlreichen anderen Akteuren der luxemburgischen Kulturlandschaft zusammen.