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Luxemburg ist ein kleiner Binnenstaat in Westeuropa mit einer Fläche von 2 586 Quadratkilometern. Es ist einer der kleinsten souveränen Staaten in Europa. Im Januar 2024 hatte Luxemburg 672.050 Einwohner und ist damit eines der am dünnsten besiedelten Länder Europas, aber seine Bevölkerungswachstumsrate ist bei weitem eine der höchsten.
Ausländer machen fast die Hälfte der luxemburgischen Bevölkerung aus. Seine Kultur, Bevölkerung und Sprachen sind eng mit denen seiner Nachbarn verbunden, sodass es im Wesentlichen eine Mischung aus französischer und deutscher Kultur ist, was sich auch in den drei Amtssprachen des Landes widerspiegelt: Französisch, Deutsch und Luxemburgisch. Luxemburg ist eine repräsentative Demokratie mit einer konstitutionellen Monarchie, die von Großherzog Henri repräsentiert wird und das einzige verbleibende souveräne Großherzogtum der Welt ist.
Luxemburg ist ein entwickeltes Land mit einer fortschrittlichen Wirtschaft und einem der höchsten Pro-Kopf-BIPs (KKP) der Welt. Die Stadt Luxemburg mit ihren alten Stadtvierteln und Festungsanlagen wurde 1994 aufgrund der außergewöhnlichen Erhaltung der ausgedehnten Festungsanlagen und der Altstadt zum UNESCO-Weltkulturerbe erklärt.
Luxemburg ist eines der führenden Länder bei der Gründung der Europäischen Union.
Staatsangehörige Australiens
Antrag auf ein langfristiges Working Holiday Visum für Luxemburg
1. FÜR DIE TEILNAHME MÜSSEN FOLGENDE BEDINGUNGEN ERFÜLLT SEIN:
- muss zum Zeitpunkt der Antragstellung zwischen achtzehn (18) und dreißig (30) Jahren alt sein;
- im Besitz eines gültigen australischen Reisepasses sein;
- nicht von unterhaltsberechtigten Personen begleitet werden (z. B. von unterhaltsberechtigten Kindern);
- über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um sich vor Ort selbst zu versorgen (mind. 2.500€);
- über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um ein Hin- und Rückflugticket zu kaufen;
- die gesundheitlichen Kriterien erfüllen, um ein ärztliches Attest zu erhalten;
- über ein sauberes Führungszeugnis verfügen;
- nicht bereits am Working-Holiday-Programm für Luxemburg teilgenommen haben.
2. PFLICHTFÄHIGE ANTRAGSUNTERLAGEN, DIE EINZUREICHEN SIND:
- 1 ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (Visum für einen längeren Aufenthalt, Antragsformular Typ D);
- 2 aktuelle Passfotos, die den ICAO-Standards entsprechen;
- Reisepass, der mindestens 15 Monate ab dem Ausstellungsdatum des Visums gültig ist;
- Nachweis über die Zahlung der Visumantragsgebühr;
- sauberes Führungszeugnis, welches weniger als 3 Monate alt ist;
- ein von einem Arzt ausgestelltes ärztliches Attest über den guten Gesundheitszustand;
- eine Kopie des Universitätsdiploms und ein Empfehlungsschreiben der Regierung;
- Buchung eines Rückflugtickets oder Nachweis über ausreichende Mittel, um ein solches zu erwerben;
- ein unterschriebenes Bewerbungsschreiben in Deutsch, Englisch oder Französisch;
- einen Lebenslauf in Deutsch, Englisch oder Französisch;
- Nachweis ausreichender finanzieller Mittel in Höhe von mindestens 2.500€ (Bankauszüge oder notarielle beglaubigte Urkunde, die den Besitz dieses Betrags bestätigt);
- Nachweis einer Unterkunft für die ersten 15 Tage (Hotelreservierung, ggf. Einladungsschreiben mit Kopie eines Ausweisdokuments);
- eine Krankenversicherung, die den gesamten Aufenthalt bis zu einer Höhe von 30.000€ abdeckt.
3. Beantragung eines Visums für das Working Holiday Programm für Luxemburg:
Australische Staatsangehörige müssen sich an die belgische Botschaft in Canberra wenden, um ein Visum der Kategorie D im Rahmen des Working Holiday Programms zu beantragen. Der Antrag wird vom Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten, Verteidigung, Entwicklungszusammenarbeit und Außenhandel - Amt für Reisepässe, Visa und Beglaubigungen geprüft. Die Entscheidung wird innerhalb von 30 Tagen an die belgische diplomatische Vertretung, die Luxemburg vertritt, übermittelt.
Belgische Botschaft in Canberra
19 Arkana Street, Yarralumla ACT 2600
Australien
Telefon: +61.(0)2 6273 2501
Fax: +61.(0)2 6273 3392
E-Mail: canberra@diplobel.fed.be
Webseite: https://australia.diplomatie.belgium.be/en/participate-work-and-holiday-exchange-program-luxembourg
4. Sonstige Informationen
- Visa für das Working Holiday Programm werden für eine maximale Quote von 100 australischen Staatsbürgern pro Jahr ausgestellt.
- Australische Teilnehmer erhalten ein Langzeitvisum mit mehrfacher Einreise für eine Dauer von 12 Monaten. Danach sind keine Verlängerungen oder Änderungen der Visumtyps zulässig.
- Die Teilnehmer dürfen während des Zeitraums, für den das langfristige Visum gilt, eine befristete Arbeitsstelle bei einem oder mehreren Arbeitgebern annehmen.
- Die Begünstigten dieses Visums haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe.
- Besitzer eines Working-Holiday-Visums sind von der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis bei der Generaldirektion für Einwanderung ausgenommen. Das Langzeitvisum berechtigt junge Menschen, ohne weitere Formalitäten mit einem befristeten Arbeitsvertrag in Luxemburg zu arbeiten.
- Für alle anderen Fragen, einschließlich Anfragen von Arbeitgebern, bitten wir eine E-Mail an folgende Adresse:
service.visas@mae.etat.lu zu senden.
Staatsangehörige Neuseelands
Antrag auf ein langfristiges Working Holiday Visum für Luxemburg
1. FÜR DIE TEILNAHME MÜSSEN FOLGENDE BEDINGUNGEN ERFÜLLT SEIN:
- zum Zeitpunkt der Antragstellung zwischen achtzehn (18) und dreißig (30) Jahren alt sein;
- im Besitz eines gültigen neuseeländischen Reisepasses sein;
- nicht von unterhaltsberechtigten Personen begleitet werden (z. B. von unterhaltsberechtigten Kindern);
- über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um sich vor Ort selbst zu versorgen (mind. 2.500€);
- über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um ein Hin- und Rückflugticket zu kaufen;
- die gesundheitlichen Kriterien erfüllen, um ein ärztliches Attest zu erhalten;
- über ein sauberes Führungszeugnis verfügen;
- nicht bereits am Working-Holiday-Programm für Luxemburg teilgenommen haben.
2. PFLICHTFÄHIGE ANTRAGSUNTERLAGEN, DIE EINZUREICHEN SIND:
- 1 ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (Visum für einen längeren Aufenthalt, Antragsformular Typ D);
- 2 aktuelle Passfotos, die den ICAO-Standards entsprechen;
- Reisepass, der mindestens 15 Monate ab dem Ausstellungsdatum des Visums gültig ist;
- Nachweis über die Zahlung der Visumantragsgebühr;
- sauberes Führungszeugnis, das weniger als 3 Monate alt ist;
- ein von einem Arzt ausgestelltes ärztliches Attest über den guten Gesundheitszustand;
- Buchung eines Rückflugtickets oder Nachweis über ausreichende Mittel, um ein solches zu erwerben;
- ein unterschriebenes Bewerbungsschreiben in Deutsch, Englisch oder Französisch;
- einen Lebenslauf in Deutsch, Englisch oder Französisch;
- Nachweis ausreichender finanzieller Mittel in Höhe von mindestens 2.500€ (Bankauszüge oder notarielle beglaubigte Urkunde, die den Besitz dieses Betrags bestätigt);
- Nachweis einer Unterkunft für die ersten 15 Tage (Hotelreservierung, ggf. Einladungsschreiben mit Kopie eines Ausweisdokuments);
- eine Krankenversicherung, die den gesamten Aufenthalt bis zu einer Höhe von 30.000€ abdeckt.
3. Beantragung eines Visums für das Working Holiday Programm für Luxemburg:
Neuseeländische Staatsangehörige müssen sich an die belgische Botschaft in Canberra, Australien, wenden, um ein Visum der Kategorie D im Rahmen des Working Holiday Programms zu beantragen. Der Antrag wird vom Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten, Verteidigung, Entwicklungszusammenarbeit und Außenhandel - Amt für Reisepässe, Visa und Beglaubigungen geprüft. Die Entscheidung wird innerhalb von 30 Tagen an die belgische diplomatische Vertretung, die Luxemburg vertritt, übermittelt.
Belgische Botschaft in Canberra
19 Arkana Street, Yarralumla ACT 2600
Australien
Telefon: +61.(0)2 6273 2501
Fax: +61.(0)2 6273 3392
E-Mail: canberra@diplobel.fed.be
Webseite: https://australia.diplomatie.belgium.be/en/participate-work-and-holiday-exchange-program-luxembourg
4. Sonstige Informationen
- Visa für das Working Holiday Programm werden für eine maximale Quote von 50 Neuseeländern pro Jahr ausgestellt.
- Neuseeländische Teilnehmer erhalten ein Langzeitvisum mit mehrfacher Einreise für eine Dauer von 12 Monaten. Danach sind keine Verlängerungen oder Änderungen der Visumtyps zulässig.
- Die Teilnehmer dürfen während des Zeitraums, für den das langfristige Visum gilt, eine befristete Arbeitsstelle bei einem oder mehreren Arbeitgebern annehmen.
- Die Begünstigten dieses Visums haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe.
- Inhaber eines Working-Holiday-Visums sind von der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis bei der Generaldirektion für Einwanderung entbunden. Das langfristige Visum berechtigt zur Arbeit in Luxemburg im Rahmen eines befristeten Vertrags ohne weitere Formalitäten.
- Für alle anderen Fragen, einschließlich Anfragen von Arbeitgebern, bitten wir eine E-Mail an folgende Adresse:
service.visas@mae.etat.lu zu senden.
Staatsangehörige Taiwan
Antrag auf ein langfristiges Working Holiday Visum für Luxemburg
1. FÜR DIE TEILNAHME MÜSSEN FOLGENDE BEDINGUNGEN ERFÜLLT SEIN:
- zum Zeitpunkt der Antragstellung zwischen achtzehn (18) und fünfunddreißig (35) Jahren alt sein;
- Staatsangehöriger Taiwans mit ständigem Wohnsitz in Taiwan sein;
- im Besitz eines gültigen taiwanesischen Reisepasses sein;
- nicht von unterhaltsberechtigten Personen begleitet werden (z. B. von unterhaltsberechtigten Kindern);
- über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um sich vor Ort selbst zu versorgen (mind. 2.500€);
- über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um ein Hin- und Rückflugticket zu kaufen;
- die gesundheitlichen Kriterien erfüllen, um ein ärztliches Attest zu erhalten;
- über ein sauberes Führungszeugnis verfügen;
- nicht bereits am Working-Holiday-Programm für Luxemburg teilgenommen haben.
- Der Antragsteller muss persönlich einen Antrag stellen (nur nach Terminvereinbarung).
2. PFLICHTFÄHIGE ANTRAGSUNTERLAGEN, DIE EINZUREICHEN SIND:
- 1 ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (Visum für einen längeren Aufenthalt, Antragsformular Typ D);
- 1 aktuelles Passfoto, das den ICAO-Standards entspricht;
- Reisepass, der die Identitätsnummer des Inhabers enthält und der mindestens 15 Monate ab dem Ausstellungsdatum des Visums gültig ist;
- Nachweis über die Zahlung der Visumantragsgebühr;
- ein ordnungsgemäß beglaubigtes Führungszeugnis;
- ein ärztliches Attest, das entweder von einem akkreditierten Krankenhaus des Luxembourg Trade and Investment Office Taipei oder einem anderen Krankenhaus ausgestellt wurde. Im letzteren Fall muss das ärztliche Attest ordnungsgemäß beglaubigt sein;
- Buchung eines Rückflugtickets oder Nachweis über ausreichende Mittel, um ein solches zu erwerben;
- ein unterschriebenes Bewerbungsschreiben in Deutsch, Englisch oder Französisch;
- einen Lebenslauf in Deutsch, Englisch oder Französisch;
- Nachweis ausreichender finanzieller Mittel in Höhe von mindestens 2.500€ (Bankauszüge oder notarielle beglaubigte Urkunde, die den Besitz dieses Betrags bestätigt);
- Nachweis einer Unterkunft für die ersten 15 Tage (Hotelreservierung, ggf. Einladungsschreiben mit Kopie eines Ausweisdokuments);
- eine „All-Risk“-Versicherung, die für die Dauer des Aufenthalts gültig ist und Arbeitsunfälle, Gesundheitsfürsorge einschließlich medizinischer Kosten, Krankenhausaufenthalte und die Rückreise abdeckt (Abschluss nach Genehmigung Ihres Visumantrags). Eine Kopie des taiwanesischen Krankenversicherungsausweises und eine englische Versicherungsbescheinigung zum Nachweis Ihrer Teilnahme am Nationalen Krankenversicherungsprogramm von Taiwan.
3. Beantragung eines Visums für das Working Holiday Programm für Luxemburg:
Taiwanesische Staatsangehörige müssen eine E-Mail mit einem unterschriebenen Anschreiben/Motivationsschreiben und Lebenslauf an das Luxembourg Trade and Investment Office Taipei senden, um einen Termin für ein Vorstellungsgespräch zu vereinbaren. Während des Gesprächs wird geprüft, ob der Bewerber ausreichende Kenntnisse in einer der Landessprachen Luxemburgs (Lëtzebuergesch, Deutsch, Französisch) oder in Englisch besitzt. Wenn das Gespräch erfolgreich verläuft und alle erforderlichen Dokumente persönlich vorgelegt werden, wird das Visum generell innerhalb eines Monats nach Einreichung des vollständigen Antrags bearbeitet.
Luxembourg Trade and Investment Office Taipei
Suite 1812, 18. Stock, Nr. 333, Sec. 1 Keelung Road, Taipei 11012
Taiwan
Telefon: +886 2 2757 6007
E-Mail: ltio.taipei@mae.etat.lu
Webseite: https://www.investinluxembourg.tw/working-holiday-exchange-program/
4. Sonstige Informationen
- Visa für das Working Holiday Programm werden für eine maximale Quote von 40 Taiwanern pro Jahr ausgestellt.
- Teilnehmer aus Taiwan erhalten ein Langzeitvisum mit mehrfacher Einreise für eine Dauer von 12 Monaten. Danach sind keine Verlängerungen oder Änderungen der Visumtyps zulässig.
- Die Teilnehmer dürfen während des Zeitraums, für den das langfristige Visum gilt, eine befristete Arbeitsstelle bei einem oder mehreren Arbeitgebern annehmen.
- Die Begünstigten dieses Visums haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe.
- Inhaber eines Working-Holiday-Visums sind von der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis bei der Generaldirektion für Einwanderung entbunden. Das langfristige Visum berechtigt zur Arbeit in Luxemburg im Rahmen eines befristeten Vertrags ohne weitere Formalitäten.
- Für alle anderen Fragen, einschließlich Anfragen von Arbeitgebern, bitten wir eine E-Mail an folgende Adresse:
service.visas@mae.etat.lu zu senden.
Staatsangehörige Kanada
Antrag auf ein langfristiges Working Holiday Visum für Luxemburg
1. FÜR DIE TEILNAHME MÜSSEN FOLGENDE BEDINGUNGEN ERFÜLLT SEIN:
- zum Zeitpunkt der Antragstellung zwischen achtzehn (18) und fünfunddreißig (35) Jahren alt sein;
- im Besitz eines gültigen kanadischen Reisepasses sein;
- nicht von unterhaltsberechtigten Personen begleitet werden (z. B. von unterhaltsberechtigten Kindern);
- über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um sich vor Ort selbst zu versorgen (mind. 2.500€);
- über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um ein Hin- und Rückflugticket zu kaufen;
- die gesundheitlichen Kriterien erfüllen, um ein ärztliches Attest zu erhalten;
- über ein sauberes Führungszeugnis verfügen;
- nicht bereits am Working-Holiday-Programm für Luxemburg teilgenommen haben.
Ebenfalls berechtigt für das Working-Holiday-Programm mit Kanada:
- Universitätsstudenten, die ein Praktikum in einem Unternehmen in Luxemburg durchführen, sofern sie über einen vorab abgeschlossenen Praktikumsvertrag verfügen.
- Berufseinsteiger mit vorab vereinbarten Arbeitsverträgen, die nicht länger als ein Jahr dauern.
2. PFLICHTFÄHIGE ANTRAGSUNTERLAGEN, DIE EINZUREICHEN SIND:
- 1 ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (Visum für einen längeren Aufenthalt, Antragsformular Typ D);
- 2 aktuelle Passfotos, die den ICAO-Standards entsprechen;
- Reisepass, der mindestens 15 Monate ab dem Ausstellungsdatum des Visums gültig ist;
- Nachweis über die Zahlung der Visumantragsgebühr;
- polizeiliche Überprüfung, die von der RCMP ausgestellt wurde und innerhalb der letzten 6 Monate mit einem Polizeistempel versehen wurde;
- ein ärztliches Attest, das innerhalb der letzten sechs Monate ausgestellt wurde;
- Buchung eines Rückflugtickets oder Nachweis über ausreichende Mittel, um ein solches zu erwerben;
- ein unterschriebenes Bewerbungsschreiben in Deutsch, Englisch oder Französisch;
- einen Lebenslauf in Deutsch, Englisch oder Französisch;
- Nachweis ausreichender finanzieller Mittel in Höhe von mindestens 2.500€ (Bankauszüge oder notarielle beglaubigte Urkunde, die den Besitz dieses Betrags bestätigt);
- Nachweis einer Unterkunft für die ersten 15 Tage (Hotelreservierung, ggf. Einladungsschreiben mit Kopie eines Ausweisdokuments);
- eine Krankenversicherung, die den gesamten Aufenthalt bis zu einer Höhe von 30.000€ abdeckt.
- Falls zutreffend: Praktikumsvereinbarung oder bereits bestehender Arbeitsvertrag.
3. Beantragung eines Visums für das Working Holiday Programm für Luxemburg:
Kanadische Staatsangehörige müssen sich beim belgischen Generalkonsulat wenden, um ein Visum der Kategorie D im Rahmen des Working Holiday Programms zu beantragen. Der Antrag wird vom Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten, Verteidigung, Entwicklungszusammenarbeit und Außenhandel - Amt für Reisepässe, Visa und Beglaubigungen geprüft. Die Entscheidung wird innerhalb von 30 Tagen an die belgische diplomatische Vertretung, die Luxemburg vertritt, übermittelt.
Generalkonsulat von Belgien in Montreal
1000, rue Sherbrook Ouest - Büro 1400
H3A 3G4 Montreal (Québec)
Kanada
Telefon: +1 514 849 73 94 / +1 514 236 54 02
E-Mail: Montreal@diplobel.fed.be / montreal.visa@diplobel.fed.be
Webseite: https://canada.diplomatie.belgium.be/en/visa/visa-luxembourg/working-holiday-program-whp
4. Sonstige Informationen
- Visa für das Working Holiday Programm werden für eine maximale Quote von 100 Kanadiern pro Jahr ausgestellt.
- Teilnehmer aus Kanada erhalten ein Langzeitvisum mit mehrfacher Einreise für eine Dauer von 12 Monaten. Danach sind keine Verlängerungen oder Änderungen der Visumtyps zulässig.
- Die Teilnehmer dürfen während des Zeitraums, für den das langfristige Visum gilt, eine befristete Arbeitsstelle bei einem oder mehreren Arbeitgebern annehmen.
- Die Begünstigten dieses Visums haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe.
- Universitätsstudenten, die ein Praktikum in einem Unternehmen durchführen, welches eine Praktikumsvereinbarung mit der Universität abgeschlossen hat, und junge Berufseinsteiger mit einem vorab abgeschlossenen Einjahres-Arbeitsvertrag sind von der Pflicht entbunden, zuerst einen Antrag bei der Generaldirektion für Einwanderung zu stellen. Im Rahmen des Working-Holiday-Programms mit Kanada fällt diese Kategorie der Aufenthaltsgenehmigung in den Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten, Verteidigung, Entwicklungszusammenarbeit und Außenhandel – Amt für Reisepässe, Visa und Beglaubigungen in Form eines längerfristigen Visums.
- Für alle anderen Fragen, einschließlich Anfragen von Arbeitgebern, bitten wir eine E-Mail an folgende Adresse:
service.visas@mae.etat.lu zu senden.
Staatsangehörige Chiles
Antrag auf ein langfristiges Working Holiday Visum für Luxemburg
1. FÜR DIE TEILNAHME MÜSSEN FOLGENDE BEDINGUNGEN ERFÜLLT SEIN:
- zum Zeitpunkt der Antragstellung zwischen achtzehn (18) und fünfunddreißig (35) Jahren alt sein;
- Staatsangehöriger Chiles mit ständigem Wohnsitz in Chile sein;
- im Besitz eines gültigen chilenischen Reisepasses sein;
- nicht von unterhaltsberechtigten Personen begleitet werden (z. B. von unterhaltsberechtigten Kindern);
- über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um sich vor Ort selbst zu versorgen (mind. 2.500€);
- über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um ein Hin- und Rückflugticket zu kaufen;
- die gesundheitlichen Kriterien erfüllen, um ein ärztliches Attest zu erhalten;
- über ein sauberes Führungszeugnis verfügen;
- nicht bereits am Working-Holiday-Programm für Luxemburg teilgenommen haben.
2. PFLICHTFÄHIGE ANTRAGSUNTERLAGEN, DIE EINZUREICHEN SIND:
- 1 ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (Visum für einen längeren Aufenthalt, Antragsformular Typ D);
- 2 aktuelle Passfotos, die den ICAO-Standards entsprechen;
- Reisepass, der mindestens 15 Monate ab dem Ausstellungsdatum des Visums gültig ist;
- Nachweis über die Zahlung der Visumantragsgebühr;
- Hintergrundbescheinigung für besondere Zwecke, mit Apostille und Übersetzung, ausgestellt innerhalb der letzten drei Monate;
- Ärztliches Attest, das von einem von der belgischen Botschaft in Chile anerkannten Arzt ausgestellt wurde;
- Buchung eines Rückflugtickets oder Nachweis über ausreichende Mittel, um ein solches zu erwerben;
- ein unterschriebenes Bewerbungsschreiben in Deutsch, Englisch oder Französisch;
- einen Lebenslauf in Deutsch, Englisch oder Französisch;
- Nachweis ausreichender finanzieller Mittel in Höhe von mindestens 2.500€ (Bankauszüge oder notarielle beglaubigte Urkunde, die den Besitz dieses Betrags bestätigt);
- Nachweis einer Unterkunft für die ersten 15 Tage (Hotelreservierung, ggf. Einladungsschreiben mit Kopie eines Ausweisdokuments);
- eine Krankenversicherung, die den gesamten Aufenthalt bis zu einer Höhe von 30.000€ abdeckt.
3. Beantragung eines Visums für das Working Holiday Programm für Luxemburg:
Chilenische Staatsangehörige müssen sich an die belgische Botschaft in Santiago wenden, um ein Visum der Kategorie D im Rahmen des Working Holiday Programms zu beantragen. Der Antrag wird vom Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten, Verteidigung, Entwicklungszusammenarbeit und Außenhandel - Amt für Reisepässe, Visa und Beglaubigungen geprüft. Die Entscheidung wird innerhalb von 30 Tagen an die belgische diplomatische Vertretung, die Luxemburg vertritt, übermittelt.
Botschaft von Belgien in Santiago
Edificio Forum - Avenida Providencia 2653, 11. Stock - Büro 1103
Providencia, Metropolregion Santiago
Chile
Telefon: +56 2 269 404 404 00
E-Mail: Santiago@diplobel.fed.be
Webseite: https://chile.diplomatie.belgium.be/fr/venir-au-luxembourg
4. Sonstige Informationen
- Visa für das Working Holiday Programm werden für eine maximale Quote von 100 Chilenen pro Jahr ausgestellt.
- Teilnehmer aus Chile erhalten ein Langzeitvisum mit mehrfacher Einreise für eine Dauer von 12 Monaten. Danach sind keine Verlängerungen oder Änderungen der Visumtyps zulässig.
- Die Teilnehmer dürfen während des Zeitraums, für den das langfristige Visum gilt, eine befristete Arbeitsstelle bei einem oder mehreren Arbeitgebern annehmen.
- Die Begünstigten dieses Visums haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe.
- Inhaber eines Working-Holiday-Visums sind von der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis bei der Generaldirektion für Einwanderung entbunden. Das langfristige Visum berechtigt zur Arbeit in Luxemburg im Rahmen eines befristeten Vertrags ohne weitere Formalitäten.
- Für alle anderen Fragen, einschließlich Anfragen von Arbeitgebern, bitten wir eine E-Mail an folgende Adresse:
service.visas@mae.etat.lu zu senden.
Staatsangehörige Japans
Antrag auf ein langfristiges Working Holiday Visum für Luxemburg
1. FÜR DIE TEILNAHME MÜSSEN FOLGENDE BEDINGUNGEN ERFÜLLT SEIN:
- zum Zeitpunkt der Antragstellung zwischen achtzehn (18) und dreißig (30) Jahren alt sein;
- Staatsangehöriger Japans mit ständigem Wohnsitz in Japan sein;
- im Besitz eines gültigen japanischen Reisepasses sein;
- nicht von unterhaltsberechtigten Personen begleitet werden (z. B. von unterhaltsberechtigten Kindern);
- über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um sich vor Ort selbst zu versorgen (mind. 2.500€);
- über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um ein Hin- und Rückflugticket zu kaufen;
- die gesundheitlichen Kriterien erfüllen, um ein ärztliches Attest zu erhalten;
- über ein sauberes Führungszeugnis verfügen;
- nicht bereits am Working-Holiday-Programm für Luxemburg teilgenommen haben.
2. PFLICHTFÄHIGE ANTRAGSUNTERLAGEN, DIE EINZUREICHEN SIND:
- 1 ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (Visum für einen längeren Aufenthalt, Antragsformular Typ D);
- 2 aktuelle Passfotos, die den ICAO-Standards entsprechen;
- Reisepass, der mindestens 15 Monate ab dem Ausstellungsdatum des Visums gültig ist;
- sauberes Führungszeugnis, das weniger als 3 Monate alt ist;
- ärztliches Attest, das weniger als 3 Monate alt ist;
- Buchung eines Rückflugtickets oder Nachweis über ausreichende Mittel, um ein solches zu erwerben;
- ein unterschriebenes Bewerbungsschreiben in Deutsch, Englisch oder Französisch;
- einen Lebenslauf in Deutsch, Englisch oder Französisch;
- Nachweis ausreichender finanzieller Mittel in Höhe von mindestens 2.500€ (Bankauszüge oder notarielle beglaubigte Urkunde, die den Besitz dieses Betrags bestätigt);
- Nachweis einer Unterkunft für die ersten 15 Tage (Hotelreservierung, ggf. Einladungsschreiben mit Kopie eines Ausweisdokuments);
- eine Krankenversicherung, die den gesamten Aufenthalt bis zu einer Höhe von 30.000€ abdeckt.
3. Beantragung eines Visums für das Working Holiday Programm für Luxemburg:
Japanische Staatsangehörige müssen bei der Botschaft von Luxemburg in Tokio ein Visum vom Typ D im Rahmen des Working-Holiday-Programms beantragen. Der Antrag wird vom Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten, Verteidigung, Entwicklungszusammenarbeit und Außenhandel – Amt für Reisepässe, Visa und Beglaubigungen – geprüft. Die Entscheidung wird innerhalb von 30 Tagen mitgeteilt.
Botschaft des Großherzogtums Luxemburg in Tokio
Luxembourg House 1F
8-9 Yonbancho Chiyoda-Ku
Tokyo, 102-0081
Japan
Telefon: +81-3-3265-9621
Fax: +81-3-3265-9624
E-Mail: consulartokyo.amb@mae.etat.lu
Webseite: https://tokyo.mae.lu/en/service_citoyens/work-travel/arrivee-luxembourg.html
4. Sonstige Informationen
- Visa für das Working Holiday Programm werden für eine maximale Quote von 100 Japanern kostenlos pro Jahr ausgestellt.
- Teilnehmer aus Japan erhalten ein Langzeitvisum mit mehrfacher Einreise für eine Dauer von 12 Monaten. Danach sind keine Verlängerungen oder Änderungen der Visumtyps zulässig.
- Die Teilnehmer dürfen während des Zeitraums, für den das langfristige Visum gilt, eine befristete Arbeitsstelle bei einem oder mehreren Arbeitgebern annehmen.
- Die Begünstigten dieses Visums haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe.
- Inhaber eines Working-Holiday-Visums sind von der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis bei der Generaldirektion für Einwanderung entbunden. Das langfristige Visum berechtigt zur Arbeit in Luxemburg im Rahmen eines befristeten Vertrags ohne weitere Formalitäten.
- Für alle anderen Fragen, einschließlich Anfragen von Arbeitgebern, bitten wir eine E-Mail an folgende Adresse:
service.visas@mae.etat.lu zu senden.
Staatsangehörige Südkoreas
Antrag auf ein langfristiges Working Holiday Visum für Luxemburg
1. FÜR DIE TEILNAHME MÜSSEN FOLGENDE BEDINGUNGEN ERFÜLLT SEIN:
- zum Zeitpunkt der Antragstellung zwischen achtzehn (18) und fünfunddreißig (35) Jahren alt sein;
- Staatsangehöriger Südkoreas mit ständigem Wohnsitz in Südkorea sein;
- im Besitz eines gültigen südkoreanischen Reisepasses sein;
- nicht von unterhaltsberechtigten Personen begleitet werden (z. B. von unterhaltsberechtigten Kindern);
- über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um sich vor Ort selbst zu versorgen (mind. 2.500€);
- über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um ein Hin- und Rückflugticket zu kaufen;
- die gesundheitlichen Kriterien erfüllen, um ein ärztliches Attest zu erhalten;
- über ein sauberes Führungszeugnis verfügen;
- nicht bereits am Working-Holiday-Programm für Luxemburg teilgenommen haben.
2. PFLICHTFÄHIGE ANTRAGSUNTERLAGEN, DIE EINZUREICHEN SIND:
- 1 ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (Visum für einen längeren Aufenthalt, Antragsformular Typ D);
- 2 aktuelle Passfotos, die den ICAO-Standards entsprechen;
- Reisepass, der mindestens 15 Monate ab dem Ausstellungsdatum des Visums gültig ist;
- Nachweis über die Zahlung der Visumantragsgebühr;
- sauberes Führungszeugnis, das weniger als 3 Monate alt ist;
- ärztliches Attest, das weniger als 3 Monate alt ist;
- Buchung eines Rückflugtickets oder Nachweis über ausreichende Mittel, um ein solches zu erwerben;
- ein unterschriebenes Bewerbungsschreiben in Deutsch, Englisch oder Französisch;
- einen Lebenslauf in Deutsch, Englisch oder Französisch;
- Nachweis ausreichender finanzieller Mittel in Höhe von mindestens 2.500€ (Bankauszüge oder notarielle beglaubigte Urkunde, die den Besitz dieses Betrags bestätigt);
- Nachweis einer Unterkunft für die ersten 15 Tage (Hotelreservierung, ggf. Einladungsschreiben mit Kopie eines Ausweisdokuments);
- eine Krankenversicherung, die den gesamten Aufenthalt bis zu einer Höhe von 30.000€ abdeckt.
3. Beantragung eines Visums für das Working Holiday Programm für Luxemburg:
Staatsangehörige Südkoreas müssen sich an die belgische Botschaft in Seoul wenden, um ein Visum der Kategorie D im Rahmen des Working Holiday Programms zu beantragen. Der Antrag wird vom Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten, Verteidigung, Entwicklungszusammenarbeit und Außenhandel - Amt für Reisepässe, Visa und Beglaubigungen geprüft. Die Entscheidung wird innerhalb von 30 Tagen an die belgische diplomatische Vertretung, die Luxemburg vertritt, übermittelt.
Botschaft von Belgien in Seoul
Itaewon-ro 45 gil 23
Yongsan-gu, Seoul
Südkorea
Telefon: 02-749-0381 ~4
Fax: 02-797-1688
E-Mail: consular.seoul@diplobel.fed.be
Webseite: https://republicofkorea.diplomatie.belgium.be/en/working-holiday-luxembourg
4. Sonstige Informationen
- Visa für das Working Holiday Programm werden für eine maximale Quote von 100 Südkoreanern pro Jahr ausgestellt.
- Teilnehmer aus Südkorea erhalten ein Langzeitvisum mit mehrfacher Einreise für eine Dauer von 12 Monaten. Danach sind keine Verlängerungen oder Änderungen der Visumtyps zulässig.
- Die Teilnehmer dürfen während des Zeitraums, für den das langfristige Visum gilt, eine befristete Arbeitsstelle bei einem oder mehreren Arbeitgebern annehmen.
- Die Begünstigten dieses Visums haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe.
- Inhaber eines Working-Holiday-Visums sind von der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis bei der Generaldirektion für Einwanderung entbunden. Das langfristige Visum berechtigt zur Arbeit in Luxemburg im Rahmen eines befristeten Vertrags ohne weitere Formalitäten.
- Für alle anderen Fragen, einschließlich Anfragen von Arbeitgebern, bitten wir eine E-Mail an folgende Adresse:
service.visas@mae.etat.lu zu senden.
Vorgehensweise bei Ankunft in Luxemburg
Besitzer eines Working-Holiday-Visums müssen sich bei ihrer örtlichen Gemeinde in Luxemburg anmelden, um eine Anmeldebescheinigung und eine Aufenthaltsbescheinigung zu erhalten, die eine vorübergehende Anmeldung für die Dauer des Visums gewährt.
Inhaber eines Working-Holiday-Visums sind von der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis bei der Generaldirektion für Einwanderung entbunden. Das langfristige Visum berechtigt zur Arbeit in Luxemburg im Rahmen eines befristeten Vertrags ohne weitere Formalitäten.
Vor der Abreise aus Luxemburg muss der Inhaber dieses Visums seine Ausreise aus dem Land bei der Wohngemeinde abmelden.
Für weitere Informationen und Unterstützung wenden Sie sich bitte an: service.visas@mae.etat.lu.
Häufig gestellte Fragen
Visumdauer
- Wie lange ist das Working Holiday-Visum gültig?
Das Visum ist 12 Monate (1 Jahr) ab dem Ausstellungsdatum gültig.
Voraussetzungen
- Wie alt muss man sein, um sich für das Working Holiday-Visum für Luxemburg zu bewerben?
Je nach Staatsangehörigkeit muss die Bewerbung vor dem 31. oder 36. Geburtstag eingereicht werden. Maßgeblich ist das Datum der Antragstellung.
Bewerbungsfrist
- Gibt es eine Frist für die Beantragung des Working Holiday-Visums für Luxemburg?
Es gibt keine feste Frist, jedoch können die Antragstellungen nach Erreichen der jährlichen Quote geschlossen werden. Anträge für das Folgejahr sollten nicht vor Oktober des laufenden Jahres eingereicht werden.
Ort der Antragstellung
- Muss ich den Antrag in meinem Herkunfts- oder Wohnsitzland stellen?
In der Regel muss der Antrag im Herkunftsland gestellt werden. Ausnahmen gelten für Staatsangehörige von Australien, Neuseeland und Kanada, sofern sich eine luxemburgische Botschaft oder ein Konsulat im Wohnsitzland präsent ist.
Reisemöglichkeiten
- Darf ich während meines Aufenthalts in Luxemburg reisen?
Ja. Das Visum ist ein nationales Visum mit mehrfacher Einreise, das Reisen innerhalb und außerhalb Luxemburgs während der gesamten Gültigkeitsdauer erlaubt. - Erlaubt dieses Working Holiday-Visum, dass ich in anderen Ländern der Europäischen Union arbeite und lebe?
Das luxemburgische Working-Holiday-Visum berechtigt Sie nur zum Leben und Arbeiten in Luxemburg. Sie können jedoch als Tourist in andere EU-Länder oder außerhalb reisen.
Frühere Teilnahme
- Kann ich mich erneut bewerben, wenn ich bereits an einem Working Holiday-Programm teilgenommen habe?
Ja, solange das vorherige Programm nicht in Luxemburg stattgefunden hat.
Krankenversicherung
- Ist eine Reisekrankenversicherung während des Aufenthalts verpflichtend?
Ja, eine umfassende Reisekrankenversicherung ist für die gesamte Aufenthaltsdauer erforderlich.
Arbeiten
- Dürfen Inhaber des Visums in Luxemburg arbeiten?
Ja, jedoch nur im Rahmen von befristeten Arbeitsverträgen. Eine Registrierung bei der ADEM (Arbeitsagentur) ist nicht erlaubt. - Muss ich bereits ein Arbeitsangebot haben?
Nein. Obwohl das Working Holiday-Visum Ihnen das Recht gibt zu arbeiten, besteht keine Verpflichtung zur Beschäftigung. Sie müssen kein Arbeitsangebot haben, um das Visum zu beantragen. - Gibt es Einschränkungen hinsichtlich der Art der Arbeit?
Ja, nur befristete Beschäftigungsverhältnisse sind gestattet. - Was muss ich meinem Arbeitgeber vorlegen, um mein Arbeitsrecht in Luxemburg nachzuweisen?
Das im Reisepass angebrachte Langzeitvisum gilt gleichzeitig als Arbeitserlaubnis für Luxemburg. Bei weiteren Fragen kann sich Ihr Arbeitgeber an die Visastelle wenden: service.visas@mae.etat.lu - Kann ich sofort mit der Arbeit beginnen?
Ja. Sie können ab dem ersten Tag Ihrer Ankunft arbeiten, vorausgesetzt, Sie haben sich bei Ihrer Wohnsitzgemeinde registriert.
Bildung
- Dürfen Visuminhaber an Kursen oder Bildungsprogrammen teilnehmen?
Ja, solange es sich nicht um Universitätskurse handelt und die Dauer die Gültigkeit des Visums nicht überschreitet.
Unterkunft
- Welche Möglichkeiten gibt es, eine Unterkunft zu finden?
In Luxemburg ist oft ein Arbeitsvertrag erforderlich, um einen langfristigen Mietvertrag abzuschließen. Es wird empfohlen, Immobilienagenturen oder seriöse Mietportale zu nutzen und Airbnb für Langzeitaufenthalte zu vermeiden.
Meldung bei den Behörden
- Müssen sich Visuminhaber bei den lokalen Behörden melden?
Ja. Nach der Ankunft ist eine Anmeldung bei der Gemeinde sowie die Registrierung der temporären Adresse erforderlich, um eine Wohnsitzbescheinigung zu erhalten. Beim Verlassen des Landes ist eine Abmeldung notwendig. - Was tun, wenn die Gemeinde (Stadtverwaltung) meine Adresse nicht registrieren will?
Dies kann vorkommen, wenn die Unterkunft nicht offiziell anerkannt ist. Bitte wenden Sie sich an die Visastelle. Es wird generell empfohlen, Airbnb zu vermeiden.
Verlängerung des Visums
- Kann das Visum über die ursprüngliche Dauer hinaus verlängert werden?
Nein, eine Verlängerung ist nicht möglich.
Verlust von Reisedokumenten
- Was ist zu tun, wenn Reisedokumente verloren gehen?
Sie müssen sich zunächst an die Botschaft Ihres Staatsangehörigkeitslandes wenden, um einen neuen Reisepass zu beantragen. Anschließend empfehlen wir Ihnen, sich an unsere Visastelle zu wenden, um Informationen über die Formalitäten für die Ersetzung Ihres Visums zu erhalten.