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Südkorea
Südkorea, offiziell Republik Korea, nimmt den südlichen Teil der koreanischen Halbinsel ein, eine strategisch gelegene Landmasse zwischen China im Westen und Japan im Osten. Im Norden teilt es eine Landgrenze mit Nordkorea. Seine Geographie, geprägt von Bergen, Ebenen und einer langen Küstenlinie, machte das Land zu einer natürlichen Festung und zu einem wichtigen Handelsweg in Ostasien. Südkorea weist ein gemäßigtes Klima auf, wobei die Küstengebiete mildere Winter als das Binnenland verzeichnen. Seoul ist die Hauptstadt und zugleich größte Stadt des Landes. Die Bevölkerung beträgt etwa 52 Millionen Einwohner, von denen rund die Hälfte in der Metropolregion Seoul lebt. Weitere bedeutende Ballungszentren sind Busan, Incheon und Daegu. Die Wirtschaft zählt zu den am weltweit am weitesten entwickelten, insbesondere in den Bereichen Hochtechnologie, Informatik und Automobilindustrie. Südkorea ist eine demokratische Republik mit einem präsidentiellen System in dem der Präsident sowohl Staatsoberhaupt als auch Regierungschef ist und die Exekutivgewalt beaufsichtigt. Die Amtssprache ist Koreanisch.
Förderungsbedingungen und praktische Modalitäten
1. Um teilnahmeberechtigt zu sein, müssen die Bewerber folgende Bedingungen erfüllen:
- Sie müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung zwischen achtzehn (18) und fünfunddreißig (35) Jahren alt sein;
- Sie müssen im Besitz eines gültigen luxemburgischen Reisepasses sein;
- Sie dürfen nicht von unterhaltsberechtigten Personen (z. B. von unterhaltsberechtigten Kindern) begleitet werden;
- Sie müssen nachweisen können, dass sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um den Lebensunterhalt vor Ort zu bestreiten (min. €2 500);
- Sie müssen ein beglaubigtes ins Englische übersetztes ärztliches Gutachten, das in den letzten drei Monaten ausgestellt wurde, vorlegen;
- Sie müssen ein beglaubigtes und ins Englische übersetztes Führungszeugnis, das in dem letzten drei Monaten ausgestellt wurde, vorlegen;
- Sie dürfen nicht zuvor am Work & Travel Programm für Südkorea teilgenommen haben;
- Sie müssen die Gebühren von 50€ für das Visum bezahlen;
- Sie müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung in Luxemburg wohnhaft sein.
2. Zusätzliche allgemeine und obligatorische Bedingungen, die erfüllt werden müssen und einzureichende Belege:
- 1 ausgefülltes und unterzeichnetes Antragsformular;
- 2 Passfotos;
- Reisepass, noch mindestens 15 Monate nach Ausstellung des Visums gültig ist;
- Gebühr für die Registrierung des Visums;
- ein Strafregisterauszug, das in den letzten drei Monaten ausgestellt wurde;
- ein beglaubigtes ärztliches Gutachten;
- die Buchung eines Hin- und Rückflugtickets oder der Nachweis ausreichender Mittel, zur Beschaffung eines solchen;
- ein unterzeichnetes Bewerbungsschreiben in Englischer Sprache;
- ein Lebenslauf in Englischer Sprache;
- Nachweis ausreichender finanzieller Mittel;
- Nachweis einer Unterkunft für die ersten 15 Tage (Hotelreservierung, oder bei Privatunterkunft Einladungsschreiben mit einer Kopie des Ausweisdokuments);
- eine Krankenversicherung, die den gesamten Aufenthalt abdeckt.
3. Beantragung eines Visums für ein Work & Travel Programm für Südkorea:
Luxemburgische Staatsbürger müssen ihren Antrag im Rahmen des Work & Travel Programms einreichen bei:
Ambassade de la Corée du Sud à Bruxelles
Terhulpsesteenweg 173-175
1170 WATERMAAL-BOSVOORDE – Bruxelles
Tél: (+32) 2 6755777
Courriel: eukorea@mofa.go.kr
4. Weitere Informationen
- Visa für das Work & Travel Programm werden für eine Höchstzahl von 100 Teilnehmern aus Luxemburg pro Jahr ausgestellt.
- Die Teilnehmer erhalten ein Langzeitvisum mit mehrfacher Einreise für eine Dauer von 12 Monaten. Verlängerungen oder Änderungen der Art des Visums sind danach nicht mehr möglich.
- Die Teilnehmer müssen ihre Ankunft bei der Einwanderungsbehörde, die für ihren Wohnort zuständig ist, innerhalb von 90 Tagen nach ihrer Ankunft in Südkorea registrieren.
- Begünstigte mit diesem Visum haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe.
- Den Teilnehmern sind nur berechtigt, während der Gültigkeitsdauer des Langzeitvisums eine befristete Beschäftigung bei einem oder mehreren Arbeitgebern aufzunehmen, solange die Beschäftigung keine Sondergenehmigung der koreanischen Einwanderungsbehörde erfordert.