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Kanada
Kanada ist flächenmäßig das zweitgrößte Land der Welt, gleich nach Russland. Trotz seiner Größe ist Kanada eines der am wenigsten bevölkerten Länder der Welt. Obwohl die Bevölkerung vergleichsweise gering ist, haben die Kanadier ein Modell einer multikulturellen Gesellschaft geschaffen, das von vielen Beobachtern als vorbildlich angesehen wird und Immigranten aus aller Welt willkommen heißt. Kanada ist stolz auf seine atemberaubenden Landschaften – von weiten Wäldern über unberührte Seen bis hin zu malerischen Küsten – die jährlich Millionen Touristen anziehen.
Die Hauptstadt des Landes ist Ottawa, während Toronto, Montreal und Vancouver zu den weiteren Großstädten zählen. Offiziell ist Kanada zweisprachig (Englisch und Französisch), was die Geschichte des Landes als ehemals umkämpftes Territorium zwischen zwei der größten europäischen Mächte widerspiegelt. Darüber hinaus besitzt Kanada ein reiches Erbe der indigenen Völker, das in den letzten Jahrzehnten zunehmend an Bedeutung gewonnen hat.
Förderungsbedingungen und praktische Modalitäten
1. Um teilnahmeberechtigt zu sein, müssen die Bewerber folgende Bedingungen erfüllen:
- Sie müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung zwischen achtzehn (18) und fünfunddreißig (35) Jahre alt sein;
- Sie müssen die luxemburgische Staatsangehörigkeit besitzen und in Luxemburg wohnhaft sein;
- Sie müssen im Besitz eines gültigen luxemburgischen Reisepasses sein;
- Sie dürfen nicht von unterhaltsberechtigten Personen (z. B. von unterhaltsberechtigten Kindern) begleitet werden;
- Sie müssen nachweisen können, dass sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um ihren Lebensunterhalt vor Ort zu bestreiten (mind. 2.500€);
- Sie müssen über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um ein Hin- und Rückflugticket zu kaufen;
- Sie müssen die Gesundheitskriterien erfüllen, die für den Erhalt eines ärztlichen Attests erforderlich sind;
- Sie müssen einen Strafregisterauszug ohne Vorstrafen vorlegen;
- Sie dürfen nicht zuvor am Work & Travel Programm für Kanada teilgenommen haben.
2. Zusätzliche allgemeine und obligatorische Bedingungen, die erfüllt werden müssen und einzureichende Belege:
- 1 ausgefülltes und unterzeichnetes Antragsformular;
- 2 Passfotos;
- Reisepass, der noch mindestens 15 Monate nach Ausstellung des Visums gültig ist;
- Gebühr für die Registrierung des Visums;
- ein beglaubigter und ins Englische übersetzter Auszug aus dem Strafregister, das in den letzten drei Monaten ausgestellt wurde;
- ein beglaubigtes und ins Englische übersetztes ärztliches Gutachten, das in den letzten drei Monaten ausgestellt wurde;
- Buchung eines Hin- und Rückflugtickets oder der Nachweis ausreichender Mittel zur Beschaffung eines solchen;
- ein unterzeichnetes Bewerbungsschreiben in französischer oder englischer Sprache;
- ein Lebenslauf in französischer oder englischer Sprache;
- Nachweis ausreichender Mittel in Höhe von 2.500€ oder mehr (Bankauszüge oder notariell beglaubigte Urkunde, die den Besitz dieses Betrags bescheinigt);
- Nachweis einer Unterkunft für die ersten 15 Tage (Hotelreservierung, oder bei Privatunterkunft Einladungsschreiben mit einer Kopie des Ausweisdokuments);
- eine Krankenversicherung, die den gesamten Aufenthalt bis zu einer Höhe von 30.000€ abdeckt.
3. Beantragung eines Visums für ein Work & Travel Programm für Kanada:
Luxemburgische Staatsbürger müssen ihren Antrag im Rahmen des Work & Travel Programms einreichen bei:
Ambassade du Canada à Bruxelles
58 Avenue des Arts
1000 Bruxelles, Belgique
Tél: +32 2 741 06 11
4. Weitere Informationen
- Visa für das Work & Travel Programm werden für eine Höchstzahl von 100 Teilnehmern aus Luxemburg pro Jahr ausgestellt.
- Die Teilnehmer erhalten ein Langzeitvisum mit mehrfacher Einreise für eine Dauer von 12 Monaten. Verlängerungen oder Änderungen der Art des Visums sind danach nicht mehr möglich.
- Die Teilnehmer sind nur berechtigt, während der Gültigkeitsdauer des Langzeitvisums bei einem oder mehreren Arbeitgebern einer befristeten Beschäftigung nachzugehen.
- Begünstigte dieses Visums haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe.