Zum letzten Mal aktualisiert am
Japan
Japan ist ein ostasiatischer Inselstaat, der aus vier Hauptinseln (Honshu, Kyushu, Shikoku, Hokkaido) und mehreren tausend kleineren Inseln besteht. Tokio ist die Hauptstadt und zugleich die größte Stadt des Landes als auch der Welt. Weitere wichtige urbane Zentren sind Osaka, Nagoya, Fukuoka und Sapporo. Das Klima reicht von eiskalten Wintern im Norden auf Hokkaido über ein gemäßigtes Klima im Zentrum des Archipels bis hin zu subtropischen Bedingungen im Süden auf Okinawa. Die 125 Millionen Einwohner leben größtenteils in stark urbanisierten Ebenen, während das Innere der Hauptinseln sehr gebirgig und dicht bewaldet ist. Als eine der größten Volkswirtschaften der Welt ist Japan Mitglied der G7 und bekannt für seine Expertise in Hochtechnologie und Multimedia-Technologien. Japan ist eine konstitutionelle Monarchie und eine parlamentarische Demokratie, mit Kaiser Naruhito als Staatsoberhaupt. Die Amtssprache ist Japanisch.
Förderungsbedingungen und praktische Modalitäten
1. Um teilnahmeberechtigt zu sein, müssen die Bewerber folgende Bedingungen erfüllen:
- Sie müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung zwischen achtzehn (18) und dreißig (30) Jahren alt sein;
- Sie müssen im Besitz eines gültigen luxemburgischen Reisepasses und in Luxemburg wohnhaft sein;
- Sie dürfen nicht von unterhaltsberechtigten Personen (z. B. von unterhaltsberechtigten Kindern) begleitet werden;
- Sie müssen nachweisen können, dass sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um den Lebensunterhalt vor Ort zu bestreiten (mind. 2.500€);
- Sie müssen über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um ein Hin- und Rückflugticket zu kaufen;
- Sie müssen die Gesundheitskriterien erfüllen, die für den Erhalt eines ärztlichen Attests erforderlich sind;
- Sie müssen einen Strafregisterauszug ohne Vorstrafen vorlegen;
- Sie dürfen nicht zuvor am Work & Travel Programm für Japan teilgenommen haben;
- Sie müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung in Luxemburg wohnhaft sein.
2. Zusätzliche allgemeine und obligatorische Bedingungen, die erfüllt werden müssen und einzureichende Belege:
- 1 ausgefülltes und unterzeichnetes Antragsformular;
- 2 Passfotos;
- Reisepass, der noch mindestens 15 Monate nach Ausstellung des Visums gültig ist;
- ein beglaubigtes und ins Englische übersetztes Führungszeugnis, das in dem letzten drei Monaten ausgestellt wurde;
- ein beglaubigtes und ins Englische übersetztes ärztliches Gutachten, das in den letzten drei Monaten ausgestellt wurde;
- Buchung eines Hin- und Rückflugtickets oder Nachweis ausreichender Mittel, zur Beschaffung eines solchen;
- ein unterzeichnetes Bewerbungsschreiben in Englischer Sprache;
- ein Lebenslauf in englischer Sprache;
- Nachweis ausreichender Mittel in Höhe von 2.500€ oder mehr (Bankauszüge oder notariell beglaubigte Urkunde, die den Besitz dieses Betrags bescheinigt);
- Nachweis einer Unterkunft für die ersten 15 Tage (Hotelreservierung, oder bei Privatunterkunft Einladungsschreiben mit einer Kopie des Ausweisdokuments);
- eine Krankenversicherung, die den gesamten Aufenthalt bis zu einer Höhe von 30.000€ abdeckt.
3. Beantragung eines Visums für ein Work & Travel Programm für Japan:
Luxemburgische Staatsbürger müssen ihren Antrag im Rahmen des Work & Travel Programms einreichen bei:
Ambassade du Japon au Luxembourg
62, Avenue de la Faïencerie
L-1510 Luxembourg
Téléphone: + (352) 46 41 51-1 (Standard)
Courriel: embjapan@lx.mofa.go.jp
4. Weitere Informationen
- Visa für das Work & Travel Programm werden für eine Höchstzahl von 100 Teilnehmern aus Luxemburg pro Jahr ausgestellt. Das Visum ist gratis.
- Das Work & Travel Visa ist für eine einmalige Einreise gedacht. Wenn der Inhaber eines Work & Travel Visums Japan aus irgendeinem Grund verlassen muss und anschließend wieder nach Japan zurückkehren möchte, muss er am Abreiseflughafen eine spezielle Wiedereinreisegenehmigung beantragen. Für weitere Informationen folgen Sie bitte diesem Link: https://www.moj.go.jp/isa/other_languages.html?hl=en
- Die Teilnehmer erhalten ein Langzeitvisum für 12 Monate. Verlängerungen oder Änderungen der Art des Visums sind danach nicht mehr möglich.
- Visa sind ab dem Ausstellungsdatum drei Monate lang gültig. Der Antragsteller muss daher innerhalb von drei Monaten nach Ausstellung des Visums in Japan einreisen.
- Die Teilnehmer sind berechtigt, während der Gültigkeitsdauer des Langzeitvisums, eine befristete Beschäftigung bei einem oder mehreren Arbeitgebern aufzunehmen.
- Begünstigte dieses Visums haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe.