Neuseeland

Neuseeland (Aotearoa auf Māori) liegt im Südpazifik und wird historisch dem polynesischen Kulturkreises zugerechnet. Die Landmasse besteht aus zwei Hauptinseln im Norden und Süden des Landes sowie aus mehreren hundert kleineren Inseln. Wellington ist die Hauptstadt Neuseelands, während die größten Städte Auckland auf der Nordinsel und Christchurch auf der Südinsel liegen. Das Klima ist im Allgemeinen gemäßigt und dem westeuropäischen sehr ähnlich. Neuseeland gehört zu den am weitesten entwickelten Wirtschaften der Welt und seine 5 Millionen Einwohner leben größtenteils in den stark urbanisierten Gebieten auf der Nordinsel. Die Exportindustrie ist traditionell im Agrarsektor angesiedelt. Der heutige Staat Neuseeland wurde 1907 als konstitutionelle Monarchie und parlamentarische Demokratie gegründet. Staatsoberhaupt ist König Charles III, der von einem Generalgouverneur vertreten wird. Amtssprachen sind Englisch, Māori und die Neuseeländische Gebärdensprache.

Förderungsbedingungen und praktische Modalitäten

1. Um teilnahmeberechtigt zu sein, müssen die Bewerber folgende Bedingungen erfüllen:

  • Sie müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung zwischen achtzehn (18) und dreißig (30) Jahren alt sein;
  • Sie müssen im Besitz eines luxemburgischen Reisepasses sein, der zum Zeitpunkt der geplanten Ankunft in Neuseeland noch mindestens 15 Monate gültig ist;
  • Sie dürfen nicht von unterhaltsberechtigten Personen (z. B. von unterhaltsberechtigten Kindern) begleitet werden;
  • Sie müssen die Gebühr für die Registrierung des Visums von NZD 455 bezahlen.
  • Sie müssen über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um ihren Lebensunterhalt vor Ort zu bestreiten (mindestens NZD 4.200);
  • Sie müssen über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um ein Hin- und Rückflugticket zu kaufen;
  • Sie müssen die Gesundheitskriterien erfüllen, die für den Erhalt eines ärztlichen Attetes erforderlich sind;
  • Sie müssen einen Strafregisterauszug ohne Vorstrafen vorlegen;
  • Sie dürfen zuvor nicht am Work & Travel Programm für Neuseeland teilgenommen haben.

2. Zusätzliche allgemeine und obligatorische Bedingungen, die erfüllt werden müssen und einzureichende Belege: 

  • 1 ausgefülltes und unterzeichnetes Antragsformular;
  • 2 Passfotos;
  • Reisepass, noch mindestens 15 Monate nach Ausstellung des Visums gültig ist;
  • Gebühr für die Registrierung des Visums;
  • ein beglaubigtes und ins Englische übersetztes Führungszeugnis, das in dem letzten drei Monaten ausgestellt wurde;
  • ein beglaubigtes und ins Englische übersetztes ärztliches Gutachten, das in den letzten drei Monaten ausgestellt wurde;
  • Buchung eines Hin- und Rückflugtickets oder Nachweis ausreichender Mittel, zur Beschaffung eines solchen;
  • ein unterzeichnetes Bewerbungsschreiben in Englischer Sprache;
  • ein Lebenslauf in englischer Sprache;
  • Nachweis ausreichender Mittel in Höhe von NZD 4.200 oder mehr (Bankauszüge oder notariell beglaubigte Urkunde, die den Besitz dieses Betrags bescheinigt);
  • Nachweis einer Unterkunft für die ersten 15 Tage (Hotelreservierung, oder bei Privatunterkunft Einladungsschreiben mit einer Kopie des Ausweisdokuments);
  • eine Krankenversicherung, die den gesamten Aufenthalt bis zu einer Höhe von 30.000€ abdeckt.

3. Beantragung eines Visums für ein Work & Travel Programm für Neuseeland:

Luxemburgische Staatsbürger müssen ihren Antrag im Rahmen des Work & Travel Programms einreichen bei:

 Ambassade de Nouvelle-Zélande à Bruxelles

 9-31 Avenue des Nerviens

 B-1040 Bruxelles

 Belgique

 Tel: +32(2)5121040

 E-Mail: nzemb.brussels@mfat.govt.nz

 Webseite

4. SONSTIGE INFORMATIONEN

  • Visa für das Work & Travel Programm werden für eine Höchstzahl von 50 Teilnehmern aus Luxemburg pro Jahr ausgestellt.
  • Die Teilnehmer erhalten ein Langzeitvisum mit mehrfacher Einreise für eine Dauer von 12 Monaten. Verlängerungen oder Änderungen der Art des Visums sind danach nicht mehr möglich.
  • Die Teilnehmer sind nur berechtigt, während der Gültigkeitsdauer das Langzeitvisums einem oder mehreren Arbeitgebern saisonal oder für einen begrenzten Zeitraum von bis 3 Monaten (befristet) in Neuseeland zu arbeiten.
  • Begünstigte dieses Visums haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe.