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Reisedokumente
Für alle Auslandsreisen müssen Sie im Besitz eines gültigen nationalen Reisedokuments sein
Innerhalb der Europäischen Union können Sie mit einem gültigen Personalausweis oder einem gültigen nationalen Reisepass reisen.
Für Reisen außerhalb der Europäischen Union ist der Besitz eines gültigen nationalen Reisepasses, und in einigen Fällen, eines gültigen nationalen Reisepasses mit Visum erforderlich oder dringend empfohlen.
Reisedokumente, die von den Schengen-Mitgliedstaaten akzeptiert werden
Die Europäische Kommission führt auf ihrer Seite Schengen, Grenzen & Visa (auf Englisch) eine Liste der von den Schengen-Mitgliedstaaten anerkannten Reisedokumente, die ihren Inhaber zum Überschreiten der Außengrenzen berechtigen und mit einem Visum versehen werden können:
- Reisedokumente, die von Drittländern und territorialen Einheiten ausgestellt wurden (Teil I) (auf Englisch)
- Reisedokumente, die von Mitgliedstaaten ausgestellt wurden (Teil II) (auf Englisch)
- Reisedokumente, die von internationalen Organisationen und anderen Einrichtugen, die dem internationalen Recht unterliegen ausgestellt wurden (Teil III) (auf Englisch)
Schulreisen
Informationen für Gemeinden, Schulen und Lehrkräfte im Zusammenhang mit der Organisation von Klassenfahrten. Diese Liste ist nicht vollständig, greift jedoch die zwei am häufigsten gestellten Fragen auf:
Haftungsausschluss
Diese Informationen werden sind ohne Gewähr. Zur Bestätigung der Visumspflicht oder der Gültigkeitsdauer des Reisepasses, besuchen Sie bitte die offizielle Website der Botschaft des Ziellandes.
Diese Informationen sind auch bei den diplomatischen oder konsularischen Vertretungen (auf Englisch) der betreffenden Länder erhältlich. Die meisten dieser Vertretungen haben ihren Sitz in Brüssel. Die Fristen für die Ausstellung eines Visums sind sehr unterschiedlich. Für einige Länder kann sie mehr als einen Monat betragen.