Zum letzten Mal aktualisiert am
Umsetzungsbemühungen
In Übereinstimmung mit der Verpflichtung im Koalitionsvertrag 2018-2023 und im Rahmen der Umsetzung der zweiten Ausgabe des Nationalen Aktionsplans "Wirtschaft und Menschenrechte" (NAP2) wurde von einer Expertin der Universität Luxemburg eine Studie über die Möglichkeit einer nationalen Gesetzgebung zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht für in Luxemburg ansässige Unternehmen durchgeführt.
Inoffizielle französische Übersetzung (Pdf, 1,99 MB) durch das Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten, Verteidigung, Entwicklungszusammenarbeit und Außenhandel.
In seiner Sitzung vom 11. Dezember 2019 genehmigte der Regierungsrat den von der Arbeitsgruppe erstellten Entwurf des NAP 2020-2022. Diese zweite Version des NAP wurde im gleichen partizipativen Geist wie der NAP 2018-2019 entwickelt, ist jedoch stärker auf die Umsetzung ausgerichtet. Der Arbeitsgruppe hat mit der Implementierung begonnen.
Im Rahmen der Umsetzung des Arbeitsprogramms wurde von einer Expertin der Universität Luxemburg eine Studie zur Menschenrechtslage in Unternehmen in Luxemburg durchgeführt.
Am 22. Juni 2018 verabschiedete der Regierungsrat die erste Version (2018-2019) des Nationalen Aktionsplans Luxemburgs zur Umsetzung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP). Der Text des NAP wurde ausgehandelt, um den internationalen Verpflichtungen Luxemburgs zur Stärkung der Achtung und Förderung der Menschenrechte nachzukommen, insbesondere durch Sensibilisierung nationaler und transnationaler Unternehmen für ihre Verantwortung gegenüber den Menschenrechten, sowohl intern als auch entlang ihrer wirtschaftlichen Wertschöpfungsketten.