PAN 2

Die 20 konkreten Maßnahmen des PAN 2

Kategorie 1 – Kommunikation und Sensibilisierung

1.1. Kommunizieren und sensibilisieren

Kategorie 2 – Schulung, Lernerfahrungen und Austausch

2.1. Schulungen zum Thema "Wirtschaft und Menschenrechte" für Juristen

2.2. Entwicklung von Schulungen zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht

2.3. Sensibilisierung und Schulungen für Unternehmen zum Thema "Wirtschaft und Menschenrechte"

2.4. Finalisierung und Umsetzung des Nationalen Pakts "Wirtschaft und Menschenrechte"

2.5. Schutz der Menschenrechte in Unternehmen im Zusammenhang mit neuen Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT), einschließlich künstlicher Intelligenz (KI)

Kategorie 3 – Kohärenz der Politiken

3.1. Durchführung von Pilotprojekten zur Sorgfaltspflicht in Unternehmen mit mehrheitlicher Staatsbeteiligung

3.2. Stärkere Berücksichtigung der Leitprinzipien durch öffentliche Auftraggeber im Rahmen ihrer Vergabeverfahren

3.3. Stärkung der Kohärenz der Menschenrechtspolitik durch Querverweise in den Texten und auf den jeweiligen Websites der verschiedenen nationalen Aktionspläne mit Menschenrechtsbezug

3.4. Stärkung menschenrechtlicher Kriterien in bestehenden Qualitätssiegeln

Kategorie 4 – Legislative Maßnahmen

4.1. Prüfung der Möglichkeit einer gesetzlichen Regelung der Sorgfaltspflicht

4.2. Überwachung der Verpflichtung zur Einführung einer Sorgfaltspflicht auf europäischer Ebene

4.3. Vorbereitung der Umsetzung der europäischen Verordnung zu Konfliktmineralien in Luxemburg

4.4. Prüfung der Ratifizierung des Protokolls (P29) zum IAO-Übereinkommen gegen Zwangsarbeit

Kategorie 5 – Internationale Beziehungen

5.1. Förderung der Leitprinzipien in internationalen Gremien und Beziehungen, einschließlich der internationalen Wirtschaftsbeziehungen und Beziehungen zu Partnerländern der luxemburgischen Entwicklungszusammenarbeit

5.2. Einführung der in den Leitprinzipien geforderten menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht in die Mechanismen der öffentlich-privaten Partnerschaften

5.3. Einführung von sprachlichen Elementen zur Sensibilisierung für die soziale Verantwortung der Unternehmen und der Menschenrechte in die Unterlagen für luxemburgischen Wirtschaftsmissionen im Ausland

Kategorie 6 – Rechtsbehelfe

6.1. Kartierung aller gerichtlichen und außergerichtlichen, öffentlichen und privaten Rechtsbehelfe bei Menschenrechtsverletzungen

6.2. Stärkung der Zusammenarbeit zwischen der AG "Wirtschaft und Menschenrechte" und dem PCN zur Umsetzung der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen

6.3. Begleitung der Umsetzung der europäischen Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern (Whistleblower)