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Wirtschaft und Menschenrechte
Luxembourg und die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte
Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen hat die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte in seiner Resolution 17/4 vom 16. Juni 2011 einstimmig angenommen.
Diese Leitlinien wurden vom Sonderbeauftragten des UN-Generalsekretärs für Wirtschaft und Menschenrechte, Professor John Ruggie, ausgearbeitet.
Sie gelten für alle Staaten und für alle Unternehmen, ob kommerziell, transnational oder anderweitig, unabhängig von ihrer Größe, ihrem Tätigkeitsbereich, ihrem Standort, ihren Eigentumsverhältnissen oder ihrer Struktur. Die 31 UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte die im Rahmen des Konzepts "Schutz, Achtung und Abhilfe" formuliert wurden:
a) erinnern an die völkerrechtlichen Verpflichtungen der Staaten, die Menschenrechte und grundlegenden Freiheiten zu achten, schützen und umzusetzen (Leitprinzipien 1-10). Die Staaten können diesen Verpflichtungen entweder durch Rechtsvorschriften oder durch Anreizmaßnahmen nachkommen, die mit den Leitprinzipien übereinstimmen;
b) beschreiben die Rolle der Unternehmen und deren Verantwortung, als spezialisierte Organe der Gesellschaft, mit der spezifischen Aufgabe, alle geltenden Gesetze einzuhalten und die Menschenrechte zu achten (Leitprinzipien 11-24). Sie führen keine neuen rechtlich bindenden Verpflichtungen für Unternehmen ein;
c) betonen die Notwendigkeit angemessener und wirksamer gerichtlicher und außergerichtlicher Rechtsbehelfe im Falle von Menschenrechtsverletzungen, sowohl auf staatlicher als auch auf Unternehmensebene (Leitlinien 25-31).