Nationaler Pakt für Wirtschaft und Menschenrechte

Am 11. Dezember 2019 hat die Regierung die zweite Ausgabe des Nationalen Aktionsplans "Wirtschaft und Menschenrechte" (NAP 2) verabschiedet. Dieses Dokument wurde im Konsens aller in der Arbeitsgruppe "Wirtschaft und Menschenrechte" vertretenen Akteure ausgearbeitet und umfasst rund 20 konkrete Maßnahmen zur Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Eine dieser 20 Maßnahmen ist der "Nationale Pakt für Wirtschaft und Menschenrechte".

Die Verabschiedung und Umsetzung des Nationalen Pakts für die Achtung der Menschenrechte bei Unternehmensaktivitäten ermöglicht die Formalisierung der Partnerschaft und des gemeinsamen Engagements von Staat und Unternehmen zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus den UN-Leitprinzipien.

Dabei kommt der Sensibilisierung der Unternehmen eine besondere Bedeutung zu, damit diese nicht nur verstehen, welche Erwartungen diesbezüglich an sie gestellt werden, sondern auch, welche Chancen sich aus der Einhaltung der Leitprinzipien für ihre Wettbewerbsfähigkeit und ihr Risikomanagement, insbesondere im Hinblick auf ihre Reputation, ergeben.