Nach Luxemburg kommen

Luxemburg ist ein kleiner Binnenstaat in Westeuropa mit einer Fläche von 2 586 Quadratkilometern. Es ist einer der kleinsten souveränen Staaten in Europa. Im Januar 2024 hatte Luxemburg 672.050 Einwohner und ist damit eines der am dünnsten besiedelten Länder Europas, aber seine Bevölkerungswachstumsrate ist bei weitem eine der höchsten.

Ausländer machen fast die Hälfte der luxemburgischen Bevölkerung aus. Seine Kultur, Bevölkerung und Sprachen sind eng mit denen seiner Nachbarn verbunden, sodass es im Wesentlichen eine Mischung aus französischer und deutscher Kultur ist, was sich auch in den drei Amtssprachen des Landes widerspiegelt: Französisch, Deutsch und Luxemburgisch. Luxemburg ist eine repräsentative Demokratie mit einer konstitutionellen Monarchie, die von Großherzog Henri repräsentiert wird und das einzige verbleibende souveräne Großherzogtum der Welt ist.

Luxemburg ist ein entwickeltes Land mit einer fortschrittlichen Wirtschaft und einem der höchsten Pro-Kopf-BIPs (KKP) der Welt. Die Stadt Luxemburg mit ihren alten Stadtvierteln und Festungsanlagen wurde 1994 aufgrund der außergewöhnlichen Erhaltung der ausgedehnten Festungsanlagen und der Altstadt zum UNESCO-Weltkulturerbe erklärt.

Luxemburg ist eines der führenden Länder bei der Gründung der Europäischen Union. 

Staatsangehörige Australiens

Antrag auf ein langfristiges Working Holiday Visum für Luxemburg

1. FÜR DIE TEILNAHME MÜSSEN FOLGENDE BEDINGUNGEN ERFÜLLT SEIN:
  • muss zum Zeitpunkt der Antragstellung zwischen achtzehn (18) und dreißig (30) Jahren alt sein;
  • im Besitz eines gültigen australischen Reisepasses sein;
  • nicht von unterhaltsberechtigten Personen begleitet werden (z. B. von unterhaltsberechtigten Kindern);
  • über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um sich vor Ort selbst zu versorgen (mind. 2.500€);
  • über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um ein Hin- und Rückflugticket zu kaufen;
  • die gesundheitlichen Kriterien erfüllen, um ein ärztliches Attest zu erhalten; 
  • über ein sauberes Führungszeugnis verfügen;
  • nicht bereits am Working-Holiday-Programm für Luxemburg teilgenommen haben.

 

2. PFLICHTFÄHIGE ANTRAGSUNTERLAGEN, DIE EINZUREICHEN SIND:
  • 1 ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (Visum für einen längeren Aufenthalt, Antragsformular Typ D);
  • 2 aktuelle Passfotos, die den ICAO-Standards entsprechen;
  • Reisepass, der mindestens 15 Monate ab dem Ausstellungsdatum des Visums gültig ist;
  • Nachweis über die Zahlung der Visumantragsgebühr;
  • sauberes Führungszeugnis, welches weniger als 3 Monate alt ist;
  • ein von einem Arzt ausgestelltes ärztliches Attest über den guten Gesundheitszustand;
  • eine Kopie des Universitätsdiploms und ein Empfehlungsschreiben der Regierung;
  • Buchung eines Rückflugtickets oder Nachweis über ausreichende Mittel, um ein solches zu erwerben;
  • ein unterschriebenes Bewerbungsschreiben in Deutsch, Englisch oder Französisch;
  • einen Lebenslauf in Deutsch, Englisch oder Französisch;
  • Nachweis ausreichender finanzieller Mittel in Höhe von mindestens 2.500€ (Bankauszüge oder notarielle beglaubigte Urkunde, die den Besitz dieses Betrags bestätigt);
  • Nachweis einer Unterkunft für die ersten 15 Tage (Hotelreservierung, ggf. Einladungsschreiben mit Kopie eines Ausweisdokuments);
  • eine Krankenversicherung, die den gesamten Aufenthalt bis zu einer Höhe von 30.000€ abdeckt.

 

3. Beantragung eines Visums für das Working Holiday Programm für Luxemburg:

Australische Staatsangehörige müssen sich an die belgische Botschaft in Canberra wenden, um ein Visum der Kategorie D im Rahmen des Working Holiday Programms zu beantragen. Der Antrag wird vom Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten, Verteidigung, Entwicklungszusammenarbeit und Außenhandel - Amt für Reisepässe, Visa und Beglaubigungen geprüft. Die Entscheidung wird innerhalb von 30 Tagen an die belgische diplomatische Vertretung, die Luxemburg vertritt, übermittelt.
 

Belgische Botschaft in Canberra
19 Arkana Street, Yarralumla ACT 2600
Australien

Telefon: +61.(0)2 6273 2501
Fax: +61.(0)2 6273 3392
E-Mail: canberra@diplobel.fed.be

Webseite: https://australia.diplomatie.belgium.be/en/participate-work-and-holiday-exchange-program-luxembourg

 

4. Sonstige Informationen
  • Visa für das Working Holiday Programm werden für eine maximale Quote von 100 australischen Staatsbürgern pro Jahr ausgestellt.
  • Australische Teilnehmer erhalten ein Langzeitvisum mit mehrfacher Einreise für eine Dauer von 12 Monaten. Danach sind keine Verlängerungen oder Änderungen der Visumtyps zulässig.
  • Die Teilnehmer dürfen während des Zeitraums, für den das langfristige Visum gilt, eine befristete Arbeitsstelle bei einem oder mehreren Arbeitgebern annehmen.
  • Die Begünstigten dieses Visums haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe.
  • Besitzer eines Working-Holiday-Visums sind von der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis bei der Generaldirektion für Einwanderung ausgenommen. Das Langzeitvisum berechtigt junge Menschen, ohne weitere Formalitäten mit einem befristeten Arbeitsvertrag in Luxemburg zu arbeiten.
  • Für alle anderen Fragen, einschließlich Anfragen von Arbeitgebern, bitten wir eine E-Mail an folgende Adresse:
    service.visas@mae.etat.lu zu senden.

Staatsangehörige Neuseelands

Antrag auf ein langfristiges Working Holiday Visum für Luxemburg

1. FÜR DIE TEILNAHME MÜSSEN FOLGENDE BEDINGUNGEN ERFÜLLT SEIN:
  • zum Zeitpunkt der Antragstellung zwischen achtzehn (18) und dreißig (30) Jahren alt sein;
  • im Besitz eines gültigen neuseeländischen Reisepasses sein;
  • nicht von unterhaltsberechtigten Personen begleitet werden (z. B. von unterhaltsberechtigten Kindern);
  • über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um sich vor Ort selbst zu versorgen (mind. 2.500€);
  • über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um ein Hin- und Rückflugticket zu kaufen;
  • die gesundheitlichen Kriterien erfüllen, um ein ärztliches Attest zu erhalten; 
  • über ein sauberes Führungszeugnis verfügen;
  • nicht bereits am Working-Holiday-Programm für Luxemburg teilgenommen haben.

 

2. PFLICHTFÄHIGE ANTRAGSUNTERLAGEN, DIE EINZUREICHEN SIND:
  • 1 ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (Visum für einen längeren Aufenthalt, Antragsformular Typ D);
  • 2 aktuelle Passfotos, die den ICAO-Standards entsprechen;
  • Reisepass, der mindestens 15 Monate ab dem Ausstellungsdatum des Visums gültig ist;
  • Nachweis über die Zahlung der Visumantragsgebühr;
  • sauberes Führungszeugnis, das weniger als 3 Monate alt ist;
  • ein von einem Arzt ausgestelltes ärztliches Attest über den guten Gesundheitszustand;
  • Buchung eines Rückflugtickets oder Nachweis über ausreichende Mittel, um ein solches zu erwerben;
  • ein unterschriebenes Bewerbungsschreiben in Deutsch, Englisch oder Französisch;
  • einen Lebenslauf in Deutsch, Englisch oder Französisch;
  • Nachweis ausreichender finanzieller Mittel in Höhe von mindestens 2.500€ (Bankauszüge oder notarielle beglaubigte Urkunde, die den Besitz dieses Betrags bestätigt);
  • Nachweis einer Unterkunft für die ersten 15 Tage (Hotelreservierung, ggf. Einladungsschreiben mit Kopie eines Ausweisdokuments);
  • eine Krankenversicherung, die den gesamten Aufenthalt bis zu einer Höhe von 30.000€ abdeckt. 

 

3. Beantragung eines Visums für das Working Holiday Programm für Luxemburg:

Neuseeländische Staatsangehörige müssen sich an die belgische Botschaft in Canberra, Australien, wenden, um ein Visum der Kategorie D im Rahmen des Working Holiday Programms zu beantragen. Der Antrag wird vom Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten, Verteidigung, Entwicklungszusammenarbeit und Außenhandel - Amt für Reisepässe, Visa und Beglaubigungen geprüft. Die Entscheidung wird innerhalb von 30 Tagen an die belgische diplomatische Vertretung, die Luxemburg vertritt, übermittelt.
 

Belgische Botschaft in Canberra
19 Arkana Street, Yarralumla ACT 2600
Australien

Telefon: +61.(0)2 6273 2501
Fax: +61.(0)2 6273 3392
E-Mail: canberra@diplobel.fed.be

Webseite: https://australia.diplomatie.belgium.be/en/participate-work-and-holiday-exchange-program-luxembourg

 

4. Sonstige Informationen
  • Visa für das Working Holiday Programm werden für eine maximale Quote von 50 Neuseeländern pro Jahr ausgestellt.
  • Neuseeländische Teilnehmer erhalten ein Langzeitvisum mit mehrfacher Einreise für eine Dauer von 12 Monaten. Danach sind keine Verlängerungen oder Änderungen der Visumtyps zulässig.
  • Die Teilnehmer dürfen während des Zeitraums, für den das langfristige Visum gilt, eine befristete Arbeitsstelle bei einem oder mehreren Arbeitgebern annehmen.
  • Die Begünstigten dieses Visums haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe.
  • Inhaber eines Working-Holiday-Visums sind von der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis bei der Generaldirektion für Einwanderung entbunden. Das langfristige Visum berechtigt zur Arbeit in Luxemburg im Rahmen eines befristeten Vertrags ohne weitere Formalitäten.
  • Für alle anderen Fragen, einschließlich Anfragen von Arbeitgebern, bitten wir eine E-Mail an folgende Adresse:
    service.visas@mae.etat.lu zu senden.

Staatsangehörige Taiwan

Antrag auf ein langfristiges Working Holiday Visum für Luxemburg

1. FÜR DIE TEILNAHME MÜSSEN FOLGENDE BEDINGUNGEN ERFÜLLT SEIN:
  • zum Zeitpunkt der Antragstellung zwischen achtzehn (18) und fünfunddreißig (35) Jahren alt sein;
  • Staatsangehöriger Taiwans mit ständigem Wohnsitz in Taiwan sein;
  • im Besitz eines gültigen taiwanesischen Reisepasses sein;
  • nicht von unterhaltsberechtigten Personen begleitet werden (z. B. von unterhaltsberechtigten Kindern);
  • über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um sich vor Ort selbst zu versorgen (mind. 2.500€);
  • über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um ein Hin- und Rückflugticket zu kaufen;
  • die gesundheitlichen Kriterien erfüllen, um ein ärztliches Attest zu erhalten; 
  • über ein sauberes Führungszeugnis verfügen;
  • nicht bereits am Working-Holiday-Programm für Luxemburg teilgenommen haben.
  • Der Antragsteller muss persönlich einen Antrag stellen (nur nach Terminvereinbarung).

 

2. PFLICHTFÄHIGE ANTRAGSUNTERLAGEN, DIE EINZUREICHEN SIND:
  • 1 ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (Visum für einen längeren Aufenthalt, Antragsformular Typ D);
  • 1 aktuelles Passfoto, das den ICAO-Standards entspricht;
  • Reisepass, der die Identitätsnummer des Inhabers enthält und der mindestens 15 Monate ab dem Ausstellungsdatum des Visums gültig ist;
  • Nachweis über die Zahlung der Visumantragsgebühr;
  • ein ordnungsgemäß beglaubigtes Führungszeugnis;
  • ein ärztliches Attest, das entweder von einem akkreditierten Krankenhaus des Luxembourg Trade and Investment Office Taipei oder einem anderen Krankenhaus ausgestellt wurde. Im letzteren Fall muss das ärztliche Attest ordnungsgemäß beglaubigt sein;
  • Buchung eines Rückflugtickets oder Nachweis über ausreichende Mittel, um ein solches zu erwerben;
  • ein unterschriebenes Bewerbungsschreiben in Deutsch, Englisch oder Französisch;
  • einen Lebenslauf in Deutsch, Englisch oder Französisch;
  • Nachweis ausreichender finanzieller Mittel in Höhe von mindestens 2.500€ (Bankauszüge oder notarielle beglaubigte Urkunde, die den Besitz dieses Betrags bestätigt);
  • Nachweis einer Unterkunft für die ersten 15 Tage (Hotelreservierung, ggf. Einladungsschreiben mit Kopie eines Ausweisdokuments);
  • eine „All-Risk“-Versicherung, die für die Dauer des Aufenthalts gültig ist und Arbeitsunfälle, Gesundheitsfürsorge einschließlich medizinischer Kosten, Krankenhausaufenthalte und die Rückreise abdeckt (Abschluss nach Genehmigung Ihres Visumantrags). Eine Kopie des taiwanesischen Krankenversicherungsausweises und eine englische Versicherungsbescheinigung zum Nachweis Ihrer Teilnahme am Nationalen Krankenversicherungsprogramm von Taiwan. 

 

3. Beantragung eines Visums für das Working Holiday Programm für Luxemburg:

Taiwanesische Staatsangehörige müssen eine E-Mail mit einem unterschriebenen Anschreiben/Motivationsschreiben und Lebenslauf an das Luxembourg Trade and Investment Office Taipei senden, um einen Termin für ein Vorstellungsgespräch zu vereinbaren. Während des Gesprächs wird geprüft, ob der Bewerber ausreichende Kenntnisse in einer der Landessprachen Luxemburgs (Lëtzebuergesch, Deutsch, Französisch) oder in Englisch besitzt. Wenn das Gespräch erfolgreich verläuft und alle erforderlichen Dokumente persönlich vorgelegt werden, wird das Visum generell innerhalb eines Monats nach Einreichung des vollständigen Antrags bearbeitet.
 

Luxembourg Trade and Investment Office Taipei
Suite 1812, 18. Stock, Nr. 333, Sec. 1 Keelung Road, Taipei 11012
Taiwan

Telefon: +886 2 2757 6007
E-Mail: ltio.taipei@mae.etat.lu

Webseite: https://www.investinluxembourg.tw/working-holiday-exchange-program/  

 

4. Sonstige Informationen
  • Visa für das Working Holiday Programm werden für eine maximale Quote von 40 Taiwanern pro Jahr ausgestellt.
  • Teilnehmer aus Taiwan erhalten ein Langzeitvisum mit mehrfacher Einreise für eine Dauer von 12 Monaten. Danach sind keine Verlängerungen oder Änderungen der Visumtyps zulässig.
  • Die Teilnehmer dürfen während des Zeitraums, für den das langfristige Visum gilt, eine befristete Arbeitsstelle bei einem oder mehreren Arbeitgebern annehmen.
  • Die Begünstigten dieses Visums haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe.
  • Inhaber eines Working-Holiday-Visums sind von der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis bei der Generaldirektion für Einwanderung entbunden. Das langfristige Visum berechtigt zur Arbeit in Luxemburg im Rahmen eines befristeten Vertrags ohne weitere Formalitäten.
  • Für alle anderen Fragen, einschließlich Anfragen von Arbeitgebern, bitten wir eine E-Mail an folgende Adresse:
    service.visas@mae.etat.lu zu senden.

Staatsangehörige Kanada

Antrag auf ein langfristiges Working Holiday Visum für Luxemburg

1. FÜR DIE TEILNAHME MÜSSEN FOLGENDE BEDINGUNGEN ERFÜLLT SEIN:
  • zum Zeitpunkt der Antragstellung zwischen achtzehn (18) und fünfunddreißig (35) Jahren alt sein;
  • im Besitz eines gültigen kanadischen Reisepasses sein;
  • nicht von unterhaltsberechtigten Personen begleitet werden (z. B. von unterhaltsberechtigten Kindern);
  • über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um sich vor Ort selbst zu versorgen (mind. 2.500€);
  • über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um ein Hin- und Rückflugticket zu kaufen;
  • die gesundheitlichen Kriterien erfüllen, um ein ärztliches Attest zu erhalten; 
  • über ein sauberes Führungszeugnis verfügen;
  • nicht bereits am Working-Holiday-Programm für Luxemburg teilgenommen haben.
     

Ebenfalls berechtigt für das Working-Holiday-Programm mit Kanada:  

  • Universitätsstudenten, die ein Praktikum in einem Unternehmen in Luxemburg durchführen, sofern sie über einen vorab abgeschlossenen Praktikumsvertrag verfügen.
  • Berufseinsteiger mit vorab vereinbarten Arbeitsverträgen, die nicht länger als ein Jahr dauern.

 

2. PFLICHTFÄHIGE ANTRAGSUNTERLAGEN, DIE EINZUREICHEN SIND:
  • 1 ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (Visum für einen längeren Aufenthalt, Antragsformular Typ D);
  • 2 aktuelle Passfotos, die den ICAO-Standards entsprechen;
  • Reisepass, der mindestens 15 Monate ab dem Ausstellungsdatum des Visums gültig ist;
  • Nachweis über die Zahlung der Visumantragsgebühr;
  • polizeiliche Überprüfung, die von der RCMP ausgestellt wurde und innerhalb der letzten 6 Monate mit einem Polizeistempel versehen wurde;
  • ein ärztliches Attest, das innerhalb der letzten sechs Monate ausgestellt wurde;
  • Buchung eines Rückflugtickets oder Nachweis über ausreichende Mittel, um ein solches zu erwerben;
  • ein unterschriebenes Bewerbungsschreiben in Deutsch, Englisch oder Französisch;
  • einen Lebenslauf in Deutsch, Englisch oder Französisch;
  • Nachweis ausreichender finanzieller Mittel in Höhe von mindestens 2.500€ (Bankauszüge oder notarielle beglaubigte Urkunde, die den Besitz dieses Betrags bestätigt);
  • Nachweis einer Unterkunft für die ersten 15 Tage (Hotelreservierung, ggf. Einladungsschreiben mit Kopie eines Ausweisdokuments);
  • eine Krankenversicherung, die den gesamten Aufenthalt bis zu einer Höhe von 30.000€ abdeckt.
  • Falls zutreffend: Praktikumsvereinbarung oder bereits bestehender Arbeitsvertrag.

 

3. Beantragung eines Visums für das Working Holiday Programm für Luxemburg:

Kanadische Staatsangehörige müssen sich beim belgischen Generalkonsulat wenden, um ein Visum der Kategorie D im Rahmen des Working Holiday Programms zu beantragen. Der Antrag wird vom Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten, Verteidigung, Entwicklungszusammenarbeit und Außenhandel - Amt für Reisepässe, Visa und Beglaubigungen geprüft. Die Entscheidung wird innerhalb von 30 Tagen an die belgische diplomatische Vertretung, die Luxemburg vertritt, übermittelt.
 

Generalkonsulat von Belgien in Montreal
1000, rue Sherbrook Ouest - Büro 1400
H3A 3G4 Montreal (Québec)
Kanada

Telefon: +1 514 849 73 94 / +1 514 236 54 02
E-Mail: Montreal@diplobel.fed.be  / montreal.visa@diplobel.fed.be

Webseite: https://canada.diplomatie.belgium.be/en/visa/visa-luxembourg/working-holiday-program-whp

 

4. Sonstige Informationen
  • Visa für das Working Holiday Programm werden für eine maximale Quote von 100 Kanadiern pro Jahr ausgestellt.
  • Teilnehmer aus Kanada erhalten ein Langzeitvisum mit mehrfacher Einreise für eine Dauer von 12 Monaten. Danach sind keine Verlängerungen oder Änderungen der Visumtyps zulässig.
  • Die Teilnehmer dürfen während des Zeitraums, für den das langfristige Visum gilt, eine befristete Arbeitsstelle bei einem oder mehreren Arbeitgebern annehmen.
  • Die Begünstigten dieses Visums haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe.
  • Universitätsstudenten, die ein Praktikum in einem Unternehmen durchführen, welches eine Praktikumsvereinbarung mit der Universität abgeschlossen hat, und junge Berufseinsteiger mit einem vorab abgeschlossenen Einjahres-Arbeitsvertrag sind von der Pflicht entbunden, zuerst einen Antrag bei der Generaldirektion für Einwanderung zu stellen. Im Rahmen des Working-Holiday-Programms mit Kanada fällt diese Kategorie der Aufenthaltsgenehmigung in den Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten, Verteidigung, Entwicklungszusammenarbeit und Außenhandel – Amt für Reisepässe, Visa und Beglaubigungen in Form eines längerfristigen Visums.
  • Für alle anderen Fragen, einschließlich Anfragen von Arbeitgebern, bitten wir eine E-Mail an folgende Adresse:
    service.visas@mae.etat.lu zu senden.

Staatsangehörige Chiles

Antrag auf ein langfristiges Working Holiday Visum für Luxemburg

1. FÜR DIE TEILNAHME MÜSSEN FOLGENDE BEDINGUNGEN ERFÜLLT SEIN:
  • zum Zeitpunkt der Antragstellung zwischen achtzehn (18) und fünfunddreißig (35) Jahren alt sein;
  • Staatsangehöriger Chiles mit ständigem Wohnsitz in Chile sein;
  • im Besitz eines gültigen chilenischen Reisepasses sein;
  • nicht von unterhaltsberechtigten Personen begleitet werden (z. B. von unterhaltsberechtigten Kindern);
  • über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um sich vor Ort selbst zu versorgen (mind. 2.500€);
  • über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um ein Hin- und Rückflugticket zu kaufen;
  • die gesundheitlichen Kriterien erfüllen, um ein ärztliches Attest zu erhalten; 
  • über ein sauberes Führungszeugnis verfügen;
  • nicht bereits am Working-Holiday-Programm für Luxemburg teilgenommen haben.

 

2. PFLICHTFÄHIGE ANTRAGSUNTERLAGEN, DIE EINZUREICHEN SIND:
  • 1 ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (Visum für einen längeren Aufenthalt, Antragsformular Typ D);
  • 2 aktuelle Passfotos, die den ICAO-Standards entsprechen;
  • Reisepass, der mindestens 15 Monate ab dem Ausstellungsdatum des Visums gültig ist;
  • Nachweis über die Zahlung der Visumantragsgebühr;
  • Hintergrundbescheinigung für besondere Zwecke, mit Apostille und Übersetzung, ausgestellt innerhalb der letzten drei Monate;
  • Ärztliches Attest, das von einem von der belgischen Botschaft in Chile anerkannten Arzt ausgestellt wurde;
  • Buchung eines Rückflugtickets oder Nachweis über ausreichende Mittel, um ein solches zu erwerben;
  • ein unterschriebenes Bewerbungsschreiben in Deutsch, Englisch oder Französisch;
  • einen Lebenslauf in Deutsch, Englisch oder Französisch;
  • Nachweis ausreichender finanzieller Mittel in Höhe von mindestens 2.500€ (Bankauszüge oder notarielle beglaubigte Urkunde, die den Besitz dieses Betrags bestätigt);
  • Nachweis einer Unterkunft für die ersten 15 Tage (Hotelreservierung, ggf. Einladungsschreiben mit Kopie eines Ausweisdokuments);
  • eine Krankenversicherung, die den gesamten Aufenthalt bis zu einer Höhe von 30.000€ abdeckt. 

 

3. Beantragung eines Visums für das Working Holiday Programm für Luxemburg:

Chilenische Staatsangehörige müssen sich an die belgische Botschaft in Santiago wenden, um ein Visum der Kategorie D im Rahmen des Working Holiday Programms zu beantragen. Der Antrag wird vom Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten, Verteidigung, Entwicklungszusammenarbeit und Außenhandel - Amt für Reisepässe, Visa und Beglaubigungen geprüft. Die Entscheidung wird innerhalb von 30 Tagen an die belgische diplomatische Vertretung, die Luxemburg vertritt, übermittelt.
 

Botschaft von Belgien in Santiago
Edificio Forum - Avenida Providencia 2653, 11. Stock - Büro 1103
Providencia, Metropolregion Santiago
Chile

Telefon: +56 2 269 404 404 00
E-Mail: Santiago@diplobel.fed.be

Webseite: https://chile.diplomatie.belgium.be/fr/venir-au-luxembourg

 

4. Sonstige Informationen
  • Visa für das Working Holiday Programm werden für eine maximale Quote von 100 Chilenen pro Jahr ausgestellt.
  • Teilnehmer aus Chile erhalten ein Langzeitvisum mit mehrfacher Einreise für eine Dauer von 12 Monaten. Danach sind keine Verlängerungen oder Änderungen der Visumtyps zulässig.
  • Die Teilnehmer dürfen während des Zeitraums, für den das langfristige Visum gilt, eine befristete Arbeitsstelle bei einem oder mehreren Arbeitgebern annehmen.
  • Die Begünstigten dieses Visums haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe.
  • Inhaber eines Working-Holiday-Visums sind von der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis bei der Generaldirektion für Einwanderung entbunden. Das langfristige Visum berechtigt zur Arbeit in Luxemburg im Rahmen eines befristeten Vertrags ohne weitere Formalitäten.
  • Für alle anderen Fragen, einschließlich Anfragen von Arbeitgebern, bitten wir eine E-Mail an folgende Adresse:
    service.visas@mae.etat.lu zu senden.

Staatsangehörige Japans

Antrag auf ein langfristiges Working Holiday Visum für Luxemburg

1. FÜR DIE TEILNAHME MÜSSEN FOLGENDE BEDINGUNGEN ERFÜLLT SEIN:
  • zum Zeitpunkt der Antragstellung zwischen achtzehn (18) und dreißig (30) Jahren alt sein;
  • Staatsangehöriger Japans mit ständigem Wohnsitz in Japan sein;
  • im Besitz eines gültigen japanischen Reisepasses sein;
  • nicht von unterhaltsberechtigten Personen begleitet werden (z. B. von unterhaltsberechtigten Kindern);
  • über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um sich vor Ort selbst zu versorgen (mind. 2.500€);
  • über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um ein Hin- und Rückflugticket zu kaufen;
  • die gesundheitlichen Kriterien erfüllen, um ein ärztliches Attest zu erhalten;  
  • über ein sauberes Führungszeugnis verfügen;
  • nicht bereits am Working-Holiday-Programm für Luxemburg teilgenommen haben.

 

2. PFLICHTFÄHIGE ANTRAGSUNTERLAGEN, DIE EINZUREICHEN SIND:
  • 1 ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (Visum für einen längeren Aufenthalt, Antragsformular Typ D);
  • 2 aktuelle Passfotos, die den ICAO-Standards entsprechen;
  • Reisepass, der mindestens 15 Monate ab dem Ausstellungsdatum des Visums gültig ist;
  • sauberes Führungszeugnis, das weniger als 3 Monate alt ist;
  • ärztliches Attest, das weniger als 3 Monate alt ist;
  • Buchung eines Rückflugtickets oder Nachweis über ausreichende Mittel, um ein solches zu erwerben;
  • ein unterschriebenes Bewerbungsschreiben in Deutsch, Englisch oder Französisch;
  • einen Lebenslauf in Deutsch, Englisch oder Französisch;
  • Nachweis ausreichender finanzieller Mittel in Höhe von mindestens 2.500€ (Bankauszüge oder notarielle beglaubigte Urkunde, die den Besitz dieses Betrags bestätigt);
  • Nachweis einer Unterkunft für die ersten 15 Tage (Hotelreservierung, ggf. Einladungsschreiben mit Kopie eines Ausweisdokuments);
  • eine Krankenversicherung, die den gesamten Aufenthalt bis zu einer Höhe von 30.000€ abdeckt. 

 

3. Beantragung eines Visums für das Working Holiday Programm für Luxemburg:

Japanische Staatsangehörige müssen bei der Botschaft von Luxemburg in Tokio ein Visum vom Typ D im Rahmen des Working-Holiday-Programms beantragen. Der Antrag wird vom Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten, Verteidigung, Entwicklungszusammenarbeit und Außenhandel – Amt für Reisepässe, Visa und Beglaubigungen – geprüft. Die Entscheidung wird innerhalb von 30 Tagen mitgeteilt.
 

Botschaft des Großherzogtums Luxemburg in Tokio
Luxembourg House 1F
8-9 Yonbancho Chiyoda-Ku
Tokyo, 102-0081
Japan

Telefon: +81-3-3265-9621
Fax: +81-3-3265-9624
E-Mail: consulartokyo.amb@mae.etat.lu

Webseite: https://tokyo.mae.lu/en/service_citoyens/work-travel/arrivee-luxembourg.html

 

4. Sonstige Informationen
  • Visa für das Working Holiday Programm werden für eine maximale Quote von 100 Japanern kostenlos pro Jahr ausgestellt.
  • Teilnehmer aus Japan erhalten ein Langzeitvisum mit mehrfacher Einreise für eine Dauer von 12 Monaten. Danach sind keine Verlängerungen oder Änderungen der Visumtyps zulässig.
  • Die Teilnehmer dürfen während des Zeitraums, für den das langfristige Visum gilt, eine befristete Arbeitsstelle bei einem oder mehreren Arbeitgebern annehmen.
  • Die Begünstigten dieses Visums haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe.
  • Inhaber eines Working-Holiday-Visums sind von der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis bei der Generaldirektion für Einwanderung entbunden. Das langfristige Visum berechtigt zur Arbeit in Luxemburg im Rahmen eines befristeten Vertrags ohne weitere Formalitäten.
  • Für alle anderen Fragen, einschließlich Anfragen von Arbeitgebern, bitten wir eine E-Mail an folgende Adresse:
    service.visas@mae.etat.lu zu senden.

Staatsangehörige Südkoreas

Antrag auf ein langfristiges Working Holiday Visum für Luxemburg

1. FÜR DIE TEILNAHME MÜSSEN FOLGENDE BEDINGUNGEN ERFÜLLT SEIN:
  • zum Zeitpunkt der Antragstellung zwischen achtzehn (18) und fünfunddreißig (35) Jahren alt sein;
  • Staatsangehöriger Südkoreas mit ständigem Wohnsitz in Südkorea sein;
  • im Besitz eines gültigen südkoreanischen Reisepasses sein;
  • nicht von unterhaltsberechtigten Personen begleitet werden (z. B. von unterhaltsberechtigten Kindern);
  • über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um sich vor Ort selbst zu versorgen (mind. 2.500€);
  • über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um ein Hin- und Rückflugticket zu kaufen;
  • die gesundheitlichen Kriterien erfüllen, um ein ärztliches Attest zu erhalten; 
  • über ein sauberes Führungszeugnis verfügen;
  • nicht bereits am Working-Holiday-Programm für Luxemburg teilgenommen haben.

 

2. PFLICHTFÄHIGE ANTRAGSUNTERLAGEN, DIE EINZUREICHEN SIND:
  • 1 ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (Visum für einen längeren Aufenthalt, Antragsformular Typ D);
  • 2 aktuelle Passfotos, die den ICAO-Standards entsprechen;
  • Reisepass, der mindestens 15 Monate ab dem Ausstellungsdatum des Visums gültig ist;
  • Nachweis über die Zahlung der Visumantragsgebühr;
  • sauberes Führungszeugnis, das weniger als 3 Monate alt ist;
  • ärztliches Attest, das weniger als 3 Monate alt ist;
  • Buchung eines Rückflugtickets oder Nachweis über ausreichende Mittel, um ein solches zu erwerben;
  • ein unterschriebenes Bewerbungsschreiben in Deutsch, Englisch oder Französisch;
  • einen Lebenslauf in Deutsch, Englisch oder Französisch;
  • Nachweis ausreichender finanzieller Mittel in Höhe von mindestens 2.500€ (Bankauszüge oder notarielle beglaubigte Urkunde, die den Besitz dieses Betrags bestätigt);
  • Nachweis einer Unterkunft für die ersten 15 Tage (Hotelreservierung, ggf. Einladungsschreiben mit Kopie eines Ausweisdokuments);
  • eine Krankenversicherung, die den gesamten Aufenthalt bis zu einer Höhe von 30.000€ abdeckt. 

 

3. Beantragung eines Visums für das Working Holiday Programm für Luxemburg:

Staatsangehörige Südkoreas müssen sich an die belgische Botschaft in Seoul wenden, um ein Visum der Kategorie D im Rahmen des Working Holiday Programms zu beantragen. Der Antrag wird vom Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten, Verteidigung, Entwicklungszusammenarbeit und Außenhandel - Amt für Reisepässe, Visa und Beglaubigungen geprüft. Die Entscheidung wird innerhalb von 30 Tagen an die belgische diplomatische Vertretung, die Luxemburg vertritt, übermittelt.
 

Botschaft von Belgien in Seoul
Itaewon-ro 45 gil 23
Yongsan-gu, Seoul
Südkorea

Telefon: 02-749-0381 ~4
Fax: 02-797-1688
E-Mail: consular.seoul@diplobel.fed.be

Webseite: https://republicofkorea.diplomatie.belgium.be/en/working-holiday-luxembourg

 

4. Sonstige Informationen
  • Visa für das Working Holiday Programm werden für eine maximale Quote von 100 Südkoreanern pro Jahr ausgestellt.
  • Teilnehmer aus Südkorea erhalten ein Langzeitvisum mit mehrfacher Einreise für eine Dauer von 12 Monaten. Danach sind keine Verlängerungen oder Änderungen der Visumtyps zulässig.
  • Die Teilnehmer dürfen während des Zeitraums, für den das langfristige Visum gilt, eine befristete Arbeitsstelle bei einem oder mehreren Arbeitgebern annehmen.
  • Die Begünstigten dieses Visums haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe.
  • Inhaber eines Working-Holiday-Visums sind von der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis bei der Generaldirektion für Einwanderung entbunden. Das langfristige Visum berechtigt zur Arbeit in Luxemburg im Rahmen eines befristeten Vertrags ohne weitere Formalitäten.
  • Für alle anderen Fragen, einschließlich Anfragen von Arbeitgebern, bitten wir eine E-Mail an folgende Adresse:
    service.visas@mae.etat.lu zu senden.

Vorgehensweise bei Ankunft in Luxemburg

Besitzer eines Working-Holiday-Visums müssen sich bei ihrer örtlichen Gemeinde in Luxemburg anmelden, um eine Anmeldebescheinigung und eine Aufenthaltsbescheinigung zu erhalten, die eine vorübergehende Anmeldung für die Dauer des Visums gewährt.

Inhaber eines Working-Holiday-Visums sind von der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis bei der Generaldirektion für Einwanderung entbunden. Das langfristige Visum berechtigt zur Arbeit in Luxemburg im Rahmen eines befristeten Vertrags ohne weitere Formalitäten.

Vor der Abreise aus Luxemburg muss der Inhaber dieses Visums seine Ausreise aus dem Land bei der Wohngemeinde abmelden.

Für weitere Informationen und Unterstützung wenden Sie sich bitte an: service.visas@mae.etat.lu.