Akkreditierung eines Botschafters

Verfahren zur Akkreditierung eines außerordentlichen und bevollmächtigten Botschafters

Jede Kandidatur für das Amt eines außerordentlichen und bevollmächtigten Botschafters muss von einer diplomatischen Mission eingereicht werden. Der Antrag auf Agrément besteht aus einer Verbalnote in deutscher, englischer oder französischer Sprache sowie dem Lebenslauf der betreffenden Person. Im Falle eines nicht-residierenden Botschafters kann eine Kandidatur nur eingereicht werden, wenn die betreffende Person bereits über das Agrément des Residenzstaates verfügt.

Die Abteilung für Protokoll und Staatskanzlei übermittelt den Antrag auf Agrément an den Großherzoglichen Palast.

Nach Eingang der Antwort des Hofmarschalls informiert die Abteilung für Protokoll und Staatskanzlei die diplomatische Mission per Verbalnote darüber, ob Seine Königliche Hoheit der Großherzog dem Vorschlag der ausländischen Regierung sein Einverständnis gegeben hat.

Sobald die diplomatische Mission über dieses Agrément informiert ist, übermittelt sie der Abteilung für Protokoll und Staatskanzlei per Verbalnote den Antrag auf Überreichung der Beglaubigungsschreiben bei Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzog. Eine solcher Antrag kann im Falle eines nicht-residierenden Botschafters kann dieser Antrag erst gestellt werden, nachdem die Beglaubigungsschreiben dem Staatsoberhaupt des Residenzstaates überreicht worden sind. Das Datum dieser Überreichung ist der Abteilung für Protokoll und Staatskanzlei mitzuteilen.

Die Abteilung für Protokoll und Staatskanzlei übermittelt anschließend den Antrag auf eine Audienz zur Überreichung der Schreiben an den Großherzoglichen Palast.

Der akkreditierende Staat trifft die erforderlichen Maßnahmen zur Ausfertigung der Beglaubigungsschreiben des künftigen Botschafters und gegebenenfalls der Abberufungsschreiben seines Vorgängers.

Der Großherzogliche Palast setzt einen Termin für die Überreichung der Beglaubigungsschreiben bei Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzog fest, und die Abteilung für Protokoll und Staatskanzlei informiert die diplomatischen Vertretungen entsprechend. In der Regel überreichen bei diesem Anlass überreichen in der Regel fünf Botschafter nacheinander ihre Schreiben dem Staatsoberhaupt, jeweils im Rahmen einer gesonderten Audienz.

Nach der im Großherzogtum Luxemburg geltenden Praxis findet die Akkreditierung eines außerordentlichen und bevollmächtigten Botschafters grundsätzlich über zwei Tage statt. Der erste Tag ist einem Höflichkeitsbesuch beim Hofmarschall sowie der Übergabe der Kopien der Beglaubigungsschreiben an den Protokollchef gewidmet. Der zweite Tag ist der Übergabe der Originalbeglaubigungsschreiben an Seine Königliche Hoheit den Großherzog im Großherzoglichen Palast vorbehalten.

Die Abteilung für Protokoll und Staatskanzlei kontaktiert die diplomatischen Missionen gemäß der festgelegten Präzedenzordnung, um die Liste der Missionsleiter zu erstellen, die an der nächsten Audienz teilnehmen. Die Präzedenz des Botschafters richtet sich nach dem Datum der Verbalnote, mit der beim Ministerium eine Audienz zur Überreichung der Beglaubigungsschreiben bei Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzog beantragt wird.