Anfrage Ehrensalon

Anfrage zur Reservierung des Ehrensalons am Flughafen Luxemburg-Findel

Die Abteilung Protokoll und Staatskanzlei ist für die Reservierungen des Ehrensalons zuständig und dient als Ansprechpartner für Anfragen zur Waffenmitnahme und zu Funkfrequenzen.

Wer hat Anspruch auf den Ehrensalon?

  1. Der Ehrensalon steht offiziellen Delegationen bei Staatsbesuchen und offiziellen Besuchen bei luxemburgischen Behörden zur Verfügung, auf Einladung dieser.
  2. Der Ehrensalon steht offiziellen Delegationen, die von einem Regierungsmitglied geleitet werden, bei einem Arbeitsbesuch bei einem Mitglied der luxemburgischen Regierung zur Verfügung.
  3. Der Ehrensalon steht dem im Großherzogtum Luxemburg akkreditierten Missionsleiter, sowie seiner mitreisenden Familie anlässlich seiner offiziellen Ankunft und endgültigen Abreise zur Verfügung.
  4. Der Ehrensalon steht dem Präsidenten des Europäischen Parlaments, dem Präsidenten der Europäischen Kommission und den europäischen Kommissaren sowie den mit ihnen reisenden offiziellen Delegationen bei einem Arbeitsbesuch oder einem Treffen mit einem Mitglied der luxemburgischen Regierung oder dem Präsidenten der Abgeordnetenkammer zur Verfügung.
  5. Der Ehrensalon steht den Leitern der europäischen Institutionen und internationalen Organisationen sowie den mit ihnen reisenden offiziellen Delegationen bei einem Arbeitsbesuch bei einem Mitglied der luxemburgischen Regierung zur Verfügung.
  6. Der Ehrensalon steht Parlamentsdelegationen unter der Leitung eines Präsidenten oder Vizepräsidenten eines Parlaments bei einem offiziellen oder Arbeitsbesuch auf Einladung des Präsidenten des luxemburgischen Parlaments zur Verfügung.
  7. Der Ehrensalon steht den Regierungsmitgliedern sowie den mit ihnen reisenden Delegationen zur Verfügung, wenn sie an den Sitzungen des Ministerrats der Europäischen Union teilnehmen, die regelmäßig im April, Juni und Oktober im Großherzogtum Luxemburg stattfinden, sowie an außerordentlichen Sitzungen ähnlicher Art.

Zugangsvoraussetzungen

Mit Ausnahme von Staats- und offiziellen Besuchen ist die maximale Anzahl der Mitglieder einer Delegation, einschließlich des Delegationsleiters, die den Ehrensalon nutzen können, auf zehn begrenzt. Nur die in der Anfrage genannten Personen werden zugelassen. In der Regel sind Delegationen, die den Ehrensalon nutzen, von Sicherheits- und Identitätskontrollen befreit. Eine solche Kontrolle kann jedoch durchgeführt werden, wenn bei der Anfrage ein ausdrücklicher Wunsch dazu geäußert wurde. Die Flughafenpolizei kann eine solche Kontrolle auch aus Sicherheitsgründen durchführen.

Für den Empfang und die Abreise der Delegationen ist die Anzahl der Personen und Fahrzeuge, die Zugang zur Sicherheitszone des Flughafens und zum Ehrensalon haben, wie folgt begrenzt:

  • Zum Empfang des Delegationsleiters: eine Person und ein Fahrzeug mit Fahrer.
  • Zum Empfang der Delegationsmitglieder: ab einer Delegation von mindestens vier Personen ist eine Person sowie ein Fahrzeug mit Fahrer pro Gruppe von drei Delegationsmitgliedern zugelassen. (Delegationen mit 0 bis 3 Mitgliedern = 0 Personen / Delegationen mit 4 bis 6 Mitgliedern = 1 Person / Delegationen mit 7 bis 9 Mitgliedern = 2 Personen)

Die Vor- und Nachnamen aller Personen, die Mobiltelefonnummern der Fahrer sowie Marke, Modell und Kennzeichen der verwendeten Fahrzeuge müssen in der Reservierungsanfrage angegeben werden. Andernfalls wird der Zugang zur Sicherheitszone des Flughafens verweigert.

Der Empfang und die Abreise der Delegationen erfolgen im Ehrensalon. Ein Zugang zum Rollfeld in der Nähe des Flugzeugs ist nicht möglich.

Die Fahrer haben keinen Zugang zum Ehrensalon und müssen in der Nähe ihrer Fahrzeuge bleiben.

Verfahren

Die Reservierungen des Ehrensalons erfolgen durch die Abteilung Protokoll und Staatskanzlei des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten, Verteidigung, Entwicklungszusammenarbeit und Außenhandel.

Um eine Reservierung zu beantragen, stellen die diplomatischen Vertretungen, internationalen Organisationen oder europäischen Institutionen mindestens achtundvierzig Stunden vor dem gewünschten Termin eine Anfrage bei der Abteilung Protokoll und Staatskanzlei über den Online-Dienst des Protokolls (mae-protocole.public.lu).

Reservierungsanfragen, die nach dieser Mindestfrist eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt.

Die Abteilung Protokoll und Staatskanzlei kann nicht garantieren, dass Änderungen an einer Reservierungsanfrage nach Ablauf der Mindestfrist von 48 Stunden berücksichtigt werden.

Falls bewaffnete Sicherheitskräfte in das luxemburgische Hoheitsgebiet einreisen, muss zuvor eine Waffentrageerlaubnis bei der Großherzoglichen Polizei über den Online-Dienst des Protokolls beantragt werden.

Falls diese Sicherheitskräfte Funkgeräte verwenden, muss ebenfalls zuvor eine spezielle Genehmigung beim Luxemburgischen Institut für Regulierung über den Online-Dienst des Protokolls beantragt werden.

Weitere Informationen zur Nutzung der Online-Dienste des Protokolls können  hier heruntergeladen werden (Französisch, Pdf, 186 KB).

 Fragen können per E-Mail mit dem Betreff "Online-Dienste des Protokolls" an protocole.direction@mae.etat.lu gesendet werden.