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Abrüstung und Nichtverbreitung
Die Abrüstung und Nichtverbreitung von konventionellen Waffen und Massenvernichtungswaffen sowie deren Trägersystemen bleiben für Luxemburg zentrale Handlungsfelder im Bereich der Konfliktprävention. Als Vertragsstaat aller regionalen und internationalen Verträge und Übereinkommen in diesem Bereich setzt sich Luxemburg für die Förderung internationaler Sicherheit ein, indem es das niedrigstmögliche Rüstungsniveau anstrebt. Im Rahmen der europäischen Zusammenarbeit nimmt Luxemburg zudem aktiv an den relevanten Arbeitsgruppen der Europäischen Union teil.
Mit der Verabschiedung und dem Inkrafttreten des Gesetzes vom 27. Juni 2018 über die Ausfuhrkontrolle wurde ein gestärkter Rechtsrahmen geschaffen, der den luxemburgischen Behörden eine wirksamere Kontrolle von Ausfuhr- und Durchfuhrgeschäften sowie die Umsetzung restriktiver Handelsmaßnahmen gegenüber bestimmten Ländern ermöglicht. Gemeinsam mit dem Amt für Ausfuhr-, Einfuhr- und Durchfuhrkontrolle ist die Abteilung für politische Angelegenheiten an der Unterzeichnung von Ausfuhr- und Durchfuhrgenehmigungen für Verteidigungsgüter und Güter mit doppeltem Verwendungszweck beteiligt. Dabei koordiniert sie sich mit den anderen Mitgliedern der interministeriellen Koordinierungsgruppe für Ausfuhrkontrolle.
Der 2014 in Kraft getretene Vertrag über den Waffenhandel (Arms Trade Treaty, ATT) legt verstärkte gemeinsame Standards für die Ausfuhrkontrolle fest, um den internationalen Waffenhandel bestmöglich zu kontrollieren, illegale Transfers zu bekämpfen und deren weltweite Verbreitung zu verhindern. Die Abteilung für politische Angelegenheiten nimmt an den verschiedenen Arbeitsgruppen und an der Konferenz der Vertragsstaaten des ATT teil. Sie verfasst den Jahresbericht über die Aus- und Einfuhr konventioneller Waffen. Darüber hinaus ist Luxemburg Mitglied der fünf multilateralen Ausfuhrkontrollregime (Wassenaar Arrangement, Australia Group, Missile Technology Control Regime, Nuclear Suppliers Group und Zangger Committee), die darauf abzielen, die unkontrollierte Verbreitung von Waffen und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck zu verhindern.
Im Bereich der Abrüstung ist die Abteilung für politische Angelegenheiten für die Überwachung und Umsetzung der relevanten Konventionen im Bereich der Abrüstung konventioneller Waffen und Massenvernichtungswaffen zuständig, wie z.B. die Konvention über Streumunition, das Übereinkommen über das Verbot von Antipersonenminen, das Übereinkommen über das Verbot chemischer Waffen oder das Übereinkommen über das Verbot bakteriologischer Waffen.