Bilaterale Beziehungen und regionale Zusammenarbeit

Bilaterale Beziehungen

Die Abteilung für europäische Angelegenheiten und internationale wirtschaftliche Beziehungen (D2), unterstützt vom diplomatischen und konsularischen Netzwerk, fördert die Entwicklung der bilateralen Beziehungen mit den Ländern der Europäischen Union, der EFTA, den EU-Beitrittskandidaten sowie mit Andorra, Monaco, dem Vereinigten Königreich, San Marino und dem Vatikan. Dies geschieht in enger Abstimmung mit den betroffenen Ministerien und Vertretern des öffentlichen und privaten Sektors. Die Abteilung übernimmt die allgemeine Koordination der bilateralen Beziehungen zu den oben genannten Ländern in Absprache mit den anderen Ministerien.

Die Abteilung koordiniert außerdem die Verhandlungen über internationale Abkommen mit Drittstaaten und unterstützt die zuständigen Ministerien in den Bereichen Luftfahrt, soziale Sicherheit, Schutz und Förderung von Investitionen sowie Vermeidung der Doppelbesteuerung.

Regionale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit

Die Abteilung koordiniert bilaterale grenzüberschreitende Angelegenheiten in enger Abstimmung mit der Abteilung der Großregion des Ministeriums für Familie, Solidarität, Zusammenleben und Unterbringung von Flüchtlingen, die für die institutionalisierte multilaterale Zusammenarbeit in der Großregion zuständig ist. In diesem Zusammenhang leitet die Direktorin für europäische Angelegenheiten und internationale wirtschaftliche Beziehungen den Interministeriellen Koordinationsausschuss für grenzüberschreitende Zusammenarbeit (CICT), der die Abstimmung der Ministerien organisiert, deren Zuständigkeiten und Mittel durch die im Rahmen der Nachbarschaftsdiplomatie geplanten Projekte besonders betroffen sind. Der Ausschuss dient als internes Forum für einen regelmäßigen Meinungsaustausch zwischen den Ministerien und ist das maßgebliche Steuerungsinstrument auf interministerieller Ebene, um eine kohärente Politik der grenzübergreifenden Zusammenarbeit zu entwickeln.

Im CICT werden unter anderem wichtige Treffen mit den Nachbarländern vorbereitet. Tatsächlich verfügt Luxemburg über formelle Gremien mit den Nachbarländern und -regionen, von denen einige ausschließlich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit gewidmet sind.

  • Mit den Ländern Saarland und Rheinland-Pfalz führt Luxemburg bilaterale Regierungskonsultationen im Rahmen gemeinsamer Kabinettssitzungen durch. Diese werden im Vorfeld durch Lenkungsgruppen vorbereitet. 
  • Mit Belgien wurde das Abkommen zur Gründung der Belgisch-Luxemburgischen Wirtschaftsunion (UEBL) am 25. Juli 1921 geschlossen. Dieses Abkommen wurde am 23. Mai 1935 durch drei weitere Abkommen ergänzt, die ihrerseits 1963 geändert wurden: (a) das Abkommen über Finanz- und Währungsfragen; (b) das Abkommen über eine gemeinsame Regelung der Ein-, Aus- und Durchfuhr; (c) das Abkommen die Gründung einer besonderen Einnahmegemeinschaft hinsichtlich der Verbrauchssteuern auf Alkohol. 1963 wurden die Bestimmungen des UEBL überarbeitet, um dem Inkrafttreten der EWG und der Benelux-Staaten Rechnung zu tragen. Das Abkommen der UEBL wurde am 18. Dezember 2002 in Brüssel geändert, um es Luxemburg und Belgien zu ermöglichen, ihre Zusammenarbeit über den Wirtschafts- und Währungsbereich hinaus auszudehnen. Das erneuerte Abkommen bietet somit den notwendigen Rahmen für eine verstärkte politische und administrative Zusammenarbeit, insbesondere in den Bereichen Zoll und Verbrauchssteuern, Justiz, Sicherheit der Bürger und Gesundheit.

Die Belgisch-Luxemburgische Verwaltungs-Kommission (CABL) ist eines der wichtigsten Organe der UEBL, das die Dossiers überwacht und die Sitzungen auf Ministerebene vorbereitet. Die CABL, die in der Regel zweimal im Jahr zusammentritt, ist das zentrale Steuerungsorgan der UEBL und gewährleistet die Zusammenarbeit zwischen den beiden Verwaltungen. Die CABL ist auch an der Vorbereitung der bilateralen sogenannten "Gäichel"-Treffen, beteiligt, bei denen die belgischen und luxemburgischen Regierungen einen gemeinsamen Ministerrat abhalten, an dem die Minister teilnehmen, die im Bereich der bilateralen oder internationalen Zusammenarbeit tätig sind.

  • Luxemburg hat sich auch bemüht, neue Begegnungsformen mit den belgischen föderalen Einheiten auf Beamtenebene zu schaffen. Die Kooperationsvereinbarung zwischen Luxemburg und Wallonien vom 6. Mai 1999 bildet die rechtliche Grundlage für den direkten Austausch zwischen der belgischen föderalen Einheit und Luxemburg. Darüber hinaus initiierte das Großherzogtum im Jahr 2021 einen Lenkungsausschuss zwischen Luxemburg und Wallonien. Seit 2002 gibt es auch ein Kooperationsabkommen zwischen Luxemburg und der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Die Kooperationsvereinbarung mit der Flämischen Gemeinschaft und der Flämischen Region wurde im Jahr 2000 unterzeichnet. Das Abkommen zur Gründung der Regierungskommission  zur Verstärkung der grenzüberschreitenden französisch-luxemburgischen Zusammenarbeit (CIG) wurde am 26. Januar 2010 unterzeichnet. Es handelt sich hierbei um die einzige Struktur, die Luxemburg mit einem seiner Nachbarländer auf bilateraler zwischenstaatlicher Ebene unterhält und die ausschließlich den Konsultationen, der Abstimmung und dem gemeinsamen Handeln im grenzüberschreitenden Bereich und Gebiet gewidmet ist. Die Sitzungen der CIG werden durch die Treffen des Lenkungsausschusses und der thematischen Arbeitsgruppen vorbereitet. Die Direktorin der Abteilung für europäische Angelegenheiten und internationale wirtschaftliche Beziehungen führt gemeinsam mit dem Präfekten des Departements Moselle den Vorsitz im Lenkungsausschuss der Regierungskonferenz.

Benelux

Am 5. September 1944 unterzeichneten Belgien, die Niederlande und Luxemburg das Zollabkommen zur Schaffung einer Zollunion, das auf das Währungsabkommen vom 21. Oktober 1943 folgte, in dem der Wechselkurs zwischen dem Belgisch-Luxemburgischen Franken und dem Niederländischen Gulden festgelegt wurde. Das Benelux-Zollabkommen trat am 1. Januar 1948 in Kraft.

Die Benelux-Wirtschaftsunion wurde durch den Vertrag vom 3. Februar 1958 für zunächst fünfzig Jahre gegründet. Ziel war es, die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den drei Ländern zu erweitern und zu vertiefen, insbesondere durch die Möglichkeit einer gemeinsamen Politik in den Bereichen Finanzen und Soziales. Der Vertrag zur Gründung der Benelux-Wirtschaftsunion trat am 1. November 1960 in Kraft.

Der Benelux spielte eine Pionierrolle bei der Stärkung der europäischen Zusammenarbeit. In der Tat waren einige Bereiche der Zusammenarbeit,  die durch den Vertrag von 1958 eingeführt wurden, so erfolgreich, dass ihre Anwendung auf die europäische Ebene ausgedehnt wurde. Dies gilt insbesondere für den freien Personenverkehr (Schengen), den Binnenmarkt (Wirtschaftsunion) und die polizeiliche Zusammenarbeit.

Im Hinblick auf das Auslaufen des Vertrages von 1958 nach 50 Jahren und um der Benelux-Zusammenarbeit neue Impulse zu verleihen, wurde am 17. Juni 2008 in Den Haag der Vertrag zur Revision des Vertrages zur Gründung der Benelux-Wirtschaftsunion unterzeichnet, wonach sich die Benelux-Zusammenarbeit künftig auf drei Hauptthemen konzentriert: Binnenmarkt und Wirtschaftsunion, nachhaltige Entwicklung sowie Justiz und Inneres. Der Abkommen trat am 1. Januar 2012 in Kraft. Neben der Fortführung der Benelux-Zusammenarbeit als Laboratorium für Europa gibt der neue Benelux-Vertrag den Benelux-Staaten auch die Möglichkeit, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit durch den Abschluss von Abkommen mit anderen Staaten oder regionalen Gruppierungen von Staaten oder mit benachbarten Benelux-Regionen oder –Einheiten zu erweitern.

Im Jahr 2022 übernahm Luxemburg zum vierten Mal den Vorsitz im Ministerkomitee der Benelux-Union. In diesem Jahr wurde der 10. Jahrestag der Erneuerung und Vertiefung dieser beispielhaften Zusammenarbeit in Europa gefeiert, die weiterhin ihre Rolle als Labor, Modell und Inkubator der europäischen Integration erfüllt.

Der luxemburgische Vorsitz hat sich auf die folgenden drei horizontalen Prioritäten konzentriert:

  • Gestärkt aus der Pandemie hervorgehen
  • Für ein grünes, sicheres und wettbewerbsfähiges Benelux arbeiten
  • Synergien mit Nachbarregionen fördern

Weitere Informationen unter: www.benelux.int/de

Technische Hilfe

Die Abteilung 2 finanziert Projekte im Bereich der wirtschaftlichen und technischen Hilfe sowie internationale Ausbildungsmaßnahmen in Partnerländern.

Diese Unterstützung erfolgt durch den Transfer von wissenschaftlichen oder technischen Kenntnissen, auf die Bedürfnisse der Empfängerländer zugeschnitten sind.

Die Projekte der technischen Hilfe werden in den Bereichen durchgeführt, in denen Luxemburg über spezifisches Fachwissen verfügt, wie z. B. Gemeinschaftsrecht, Hochschulbildung, Forschung und Innovation, Rechtshilfe und Unterstützung der Demokratie in den Übergangsländern.

Die Auswahlkriterien dieser Projekte stehen in direktem Zusammenhang mit den Aufgaben der Abteilung für europäische Angelegenheiten und internationale wirtschaftliche Beziehungen, nämlich die Stärkung der Beziehungen zu Drittstaaten, die für Luxemburg von wirtschaftlichem Interesse sind, sowie die Entwicklung engerer Beziehungen zu europäischen Ländern, die sich im Annäherungsprozess an die EU befinden. So trägt Luxemburg zur Annäherung der Beitrittskandidaten an die EU bei, indem es bilaterale Projekte zur technischen Hilfe und Ausbildung bei der Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes durchführt.

Die Projekte werden von luxemburgischen und europäischen Partnern durchgeführt.

Die vom Europäischen Institut für öffentliche Verwaltung (EIPA) angebotenen Fortbildungen, die die Bemühungen der EU-Beitrittskandidaten zur Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes unterstützen, sind ein Mittel zur Stärkung der bilateralen Beziehungen mit diesen Ländern, deren Wirtschaften schrittweise in den Binnenmarkt integriert werden sollen. Durch die Weitergabe seiner Erfahrungen im Bereich der europäischen Integration an Drittstaaten kann das Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten, Verteidigung, Entwicklungszusammenarbeit und Außenhandel gezielte Hilfe zu leisten und gleichzeitig das positive Image Luxemburgs als ein den europäischen Werten tief verbundenes Land fördern.

Als Mitglied des Europarates beteiligt sich Luxemburg an mehreren Projekten der technischen Hilfe. Der Treuhandfonds für Menschenrechte hat die Aufgabe, die Bemühungen von Staaten (hauptsächlich Westbalkanländer, Kaukasusländer) zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus der Europäischen Menschenrechtskonvention und anderen Menschenrechtsnormen des Europarates zu finanziell zu unterstützen.

Schließlich unterstützt die Abteilung direkt nichtstaatliche Organisationen (NGOs) in den Balkanländern und in der Türkei bei Projekten, die mit den Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit, der Korruptionsbekämpfung, der Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand und der Förderung der Geschlechtergleichstellung in Verbindung stehen.

Die DII sieht in ihrem Jahresbudget für technische Hilfe auch zwei Arten von Stipendien vor.

Das Guillaume-Dupaix-Stipendium soll internationale Studierende anziehen, die ein Masterstudium an der Universität Luxemburg absolvieren möchten, oder internationale Austauschstudierende, die ein oder zwei Semester an der Universität Luxemburg studieren möchten.

Im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem EIPA finanziert die D II jährlich acht Master-Studierende des Programms Europäische Studien (MELS Online). Diese Studierenden werden aus Beamten, Mitgliedern der Justiz, Vertretern zivilgesellschaftlicher Organisationen und juristischen Fachkräften aus den folgenden Ländern ausgewählt: Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Moldawien, Montenegro, Ukraine, Serbien und Türkei.