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Bilaterale Beziehungen und regionale Zusammenarbeit
Bilaterale Beziehungen
Die Abteilung für europäische Angelegenheiten und internationale wirtschaftliche Beziehungen (D2), unterstützt vom diplomatischen und konsularischen Netzwerk, fördert die Entwicklung der bilateralen Beziehungen mit den Ländern der Europäischen Union, der EFTA, den EU-Beitrittskandidaten sowie mit Andorra, Monaco, dem Vereinigten Königreich, San Marino und dem Vatikan. Dies geschieht in enger Abstimmung mit den betroffenen Ministerien und Vertretern des öffentlichen und privaten Sektors. Die Abteilung übernimmt die allgemeine Koordination der bilateralen Beziehungen zu den oben genannten Ländern in Absprache mit den anderen Ministerien.
Die Abteilung koordiniert außerdem die Verhandlungen über internationale Abkommen mit Drittstaaten und unterstützt die zuständigen Ministerien in den Bereichen Luftfahrt, soziale Sicherheit, Schutz und Förderung von Investitionen sowie Vermeidung der Doppelbesteuerung.
Grenzüberschreitende bilaterale und großregionale Zusammenarbeit
Die bilateralen Beziehungen zu den Behörden der Nachbarländer als auch die multilateralen Beziehungen im Rahmen der Instanzen der Großregion werden vom Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten, Verteidigung, Entwicklungszusammenarbeit und Außenhandel koordiniert. Ziel ist es, die allgemeine Kohärenz der Nachbarschaftsdiplomatie und der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit durch den Vorsitz des interministeriellen Koordinierungsausschusses für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit (CICT) zu gewährleisten.
Die Abteilung für europäische Angelegenheiten und internationale wirtschaftliche Beziehungen leitet in ihrer Funktion den interministeriellen Koordinierungsausschuss für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit (CICT). Dieser Ausschuss dient der Abstimmung zwischen den Ministerien, deren Kompetenzen und Mittel, durch die im Rahmen der Nachbarschaftsdiplomatie geplanten Projekte und bedeutenden Zusammenkünfte besonders in Anspruch genommen werden. Der Ausschuss ist ein internes Forum für einen regelmäßigen Informationsaustausch zwischen den Ministerien und ist das zentrale ressortübergreifende Steuerungsinstrument für die Entwicklung einer einheitlichen Politik der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit.
Neben den bilateralen Beziehungen die Luxemburg mit der deutschen Bundesregierung unterhält, führt Luxemburg auch bilaterale Regierungskonsultationen im Rahmen gemeinsamer Kabinettssitzungen mit den Bundesländern Saarland und Rheinland-Pfalz durch.
Mit Belgien wurde am 25. Juli 1921 das Abkommen zur Gründung der Belgisch-Luxemburgischen Wirtschaftsunion (UEBL) geschlossen. 1963 wurden die Bestimmungen der UEBL überarbeitet, um dem Inkrafttreten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Benelux-Union Rechnung zu tragen. Das Abkommen der UEBL wurde 2002 geändert, um Luxemburg und Belgien die Möglichkeit zur Ausweitung ihrer Zusammenarbeit über den Wirtschafts- und Währungsbereich zu erweitern. Das erneuerte Abkommen bietet somit den notwendigen Rahmen für eine verstärkte politische und administrative Zusammenarbeit, insbesondere in den Bereichen Zoll und Verbrauchsteuern, Justiz, Sicherheit der Bürger und Gesundheit.
Eines der wichtigsten Zahnräder für das Funktionieren der UEBL ist die Belgisch-Luxemburgische Verwaltungskommission (CABL), die die Dossiers weiterverfolgt und die Sitzungen auf Ministerebene vorbereitet. Die CABL gewährleistet die Zusammenarbeit zwischen den beiden Verwaltungen und ist auch an der Vorbereitung der sogenannten „Gäichel“ Treffen auf bilateraler Ebene beteiligt, im Rahmen derer die belgische und die luxemburgische Regierung sich über die bilaterale und internationale Zusammenarbeit abstimmen.
Luxemburg und die föderierten Regionen Belgiens haben sich auch dafür eingesetzt, neue Austauschformate für Treffen auf Beamtenebene zu schaffen. So entstanden die Kooperationsabkommen zwischen Luxemburg und Wallonien im Jahr 1999, mit der Flämischen Gemeinschaft und der Flämischen Region im Jahr 2000, sowie mit der Deutschen Gemeinschaft im Jahr 2002.
Am 26. Januar 2010 wurde das Abkommen zur Einrichtung der Commission intergouvernementale pour le renforcement de la coopération transfrontalière franco-luxembourgeoise (CIG), der zwischenstaatlichen Kommission für die Stärkung der grenzüberschreitenden französisch-luxemburgischen Zusammenarbeit mit Frankreich unterzeichnet. Es handelt sich um die einzige Struktur zwischen Luxemburg und einem seiner Nachbarländer auf bilateraler zwischenstaatlicher Ebene, die sich ausschließlich mit Konsultationen, Koordination und gemeinsamen Maßnahmen in der luxemburgisch-französischen Grenzregion befasst. Die Sitzungen der CIG werden in den Sitzungen der Lenkungsgruppe und der thematischen Arbeitsgruppen vorbereitet.
Die multilaterale Zusammenarbeit in der Großregion zeichnet sich durch die Pflege und Entwicklung der Beziehungen zu den Partnern im Rahmen der institutionellen Zusammenarbeit des Gipfels der Exekutiven der Großregion aus.
Seit 1995 kommen im Rahmen des Gipfels der Großregion alle Vertreter der amtierenden Exekutiven der Teilregionen zusammen. Der Gipfel ist das federführende Organ der institutionellen Zusammenarbeit in der Großregion und steuert deren Gesamtstrategie. Der Vorsitz wechselt jeweils für zwei Jahre zwischen einem der Partner.
Die Exekutiven des Gipfels der Großregion treffen sich mindestens einmal alle zwei Jahre auf Einladung der amtierenden Präsidentschaft. Bei diesen sogenannten Gipfeltreffen verabschieden sie auf Konsensbasis eine gemeinsame Erklärung, um den allgemeinen Handlungsrahmen für die Zusammenarbeit festzulegen und die Leitlinien der gemeinsam umzusetzenden Politiken und Initiativen zu formulieren.
Der Gipfel der Großregion wird vom Gremium der Persönlichen Beauftragten und vom Sekretariat des Gipfels der Großregion mit Sitz im Haus der Großregion in Esch-sur-Alzette, unterstützt.
Das Haus der Großregion, das von Luxemburg zur Verfügung gestellt wird, ist ein Ort der Begegnung, des Austauschs und der Kommunikation für alle in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit tätigen Akteure und Institutionen.
Benelux
Am 5. September 1944 unterzeichneten Belgien, die Niederlande und Luxemburg das Zollabkommen zur Schaffung einer Zollunion, das auf das Währungsabkommen vom 21. Oktober 1943 folgte, in dem der Wechselkurs zwischen dem Belgisch-Luxemburgischen Franken und dem Niederländischen Gulden festgelegt wurde. Das Benelux-Zollabkommen trat am 1. Januar 1948 in Kraft.
Die Benelux-Wirtschaftsunion wurde durch den Vertrag vom 3. Februar 1958 für zunächst fünfzig Jahre gegründet. Ziel war es, die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den drei Ländern zu erweitern und zu vertiefen, insbesondere durch die Möglichkeit einer gemeinsamen Politik in den Bereichen Finanzen und Soziales. Der Vertrag zur Gründung der Benelux-Wirtschaftsunion trat am 1. November 1960 in Kraft.
Der Benelux spielte eine Pionierrolle bei der Stärkung der europäischen Zusammenarbeit. In der Tat waren einige Bereiche der Zusammenarbeit, die durch den Vertrag von 1958 eingeführt wurden, so erfolgreich, dass ihre Anwendung auf die europäische Ebene ausgedehnt wurde. Dies gilt insbesondere für den freien Personenverkehr (Schengen), den Binnenmarkt (Wirtschaftsunion) und die polizeiliche Zusammenarbeit.
Im Hinblick auf das Auslaufen des Vertrages von 1958 nach 50 Jahren und um der Benelux-Zusammenarbeit neue Impulse zu verleihen, wurde am 17. Juni 2008 in Den Haag der Vertrag zur Revision des Vertrages zur Gründung der Benelux-Wirtschaftsunion unterzeichnet, wonach sich die Benelux-Zusammenarbeit künftig auf drei Hauptthemen konzentriert: Binnenmarkt und Wirtschaftsunion, nachhaltige Entwicklung sowie Justiz und Inneres. Der Abkommen trat am 1. Januar 2012 in Kraft. Neben der Fortführung der Benelux-Zusammenarbeit als Laboratorium für Europa gibt der neue Benelux-Vertrag den Benelux-Staaten auch die Möglichkeit, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit durch den Abschluss von Abkommen mit anderen Staaten oder regionalen Gruppierungen von Staaten oder mit benachbarten Benelux-Regionen oder –Einheiten zu erweitern.
Im Jahr 2022 übernahm Luxemburg zum vierten Mal den Vorsitz im Ministerkomitee der Benelux-Union. In diesem Jahr wurde der 10. Jahrestag der Erneuerung und Vertiefung dieser beispielhaften Zusammenarbeit in Europa gefeiert, die weiterhin ihre Rolle als Labor, Modell und Inkubator der europäischen Integration erfüllt.
Der luxemburgische Vorsitz hat sich auf die folgenden drei horizontalen Prioritäten konzentriert:
- Gestärkt aus der Pandemie hervorgehen
- Für ein grünes, sicheres und wettbewerbsfähiges Benelux arbeiten
- Synergien mit Nachbarregionen fördern
Weitere Informationen unter: www.benelux.int/de
Technische Hilfe
Die Abteilung 2 finanziert Projekte im Bereich der wirtschaftlichen und technischen Hilfe sowie internationale Ausbildungsmaßnahmen in Partnerländern.
Diese Unterstützung erfolgt durch den Transfer von wissenschaftlichen oder technischen Kenntnissen, auf die Bedürfnisse der Empfängerländer zugeschnitten sind.
Die Projekte der technischen Hilfe werden in den Bereichen durchgeführt, in denen Luxemburg über spezifisches Fachwissen verfügt, wie z. B. Gemeinschaftsrecht, Hochschulbildung, Forschung und Innovation, Rechtshilfe und Unterstützung der Demokratie in den Übergangsländern.
Die Auswahlkriterien dieser Projekte stehen in direktem Zusammenhang mit den Aufgaben der Abteilung für europäische Angelegenheiten und internationale wirtschaftliche Beziehungen, nämlich die Stärkung der Beziehungen zu Drittstaaten, die für Luxemburg von wirtschaftlichem Interesse sind, sowie die Entwicklung engerer Beziehungen zu europäischen Ländern, die sich im Annäherungsprozess an die EU befinden. So trägt Luxemburg zur Annäherung der Beitrittskandidaten an die EU bei, indem es bilaterale Projekte zur technischen Hilfe und Ausbildung bei der Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes durchführt.
Die Projekte werden von luxemburgischen und europäischen Partnern durchgeführt.
Die vom Europäischen Institut für öffentliche Verwaltung (EIPA) angebotenen Fortbildungen, die die Bemühungen der EU-Beitrittskandidaten zur Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes unterstützen, sind ein Mittel zur Stärkung der bilateralen Beziehungen mit diesen Ländern, deren Wirtschaften schrittweise in den Binnenmarkt integriert werden sollen. Durch die Weitergabe seiner Erfahrungen im Bereich der europäischen Integration an Drittstaaten kann das Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten, Verteidigung, Entwicklungszusammenarbeit und Außenhandel gezielte Hilfe zu leisten und gleichzeitig das positive Image Luxemburgs als ein den europäischen Werten tief verbundenes Land fördern.
Als Mitglied des Europarates beteiligt sich Luxemburg an mehreren Projekten der technischen Hilfe. Der Treuhandfonds für Menschenrechte hat die Aufgabe, die Bemühungen von Staaten (hauptsächlich Westbalkanländer, Kaukasusländer) zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus der Europäischen Menschenrechtskonvention und anderen Menschenrechtsnormen des Europarates zu finanziell zu unterstützen.
Schließlich unterstützt die Abteilung direkt nichtstaatliche Organisationen (NGOs) in den Balkanländern und in der Türkei bei Projekten, die mit den Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit, der Korruptionsbekämpfung, der Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand und der Förderung der Geschlechtergleichstellung in Verbindung stehen.
Die DII sieht in ihrem Jahresbudget für technische Hilfe auch zwei Arten von Stipendien vor.
Das Guillaume-Dupaix-Stipendium soll internationale Studierende anziehen, die ein Masterstudium an der Universität Luxemburg absolvieren möchten, oder internationale Austauschstudierende, die ein oder zwei Semester an der Universität Luxemburg studieren möchten.
Im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem EIPA finanziert die D II jährlich acht Master-Studierende des Programms Europäische Studien (MELS Online). Diese Studierenden werden aus Beamten, Mitgliedern der Justiz, Vertretern zivilgesellschaftlicher Organisationen und juristischen Fachkräften aus den folgenden Ländern ausgewählt: Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Moldawien, Montenegro, Ukraine, Serbien und Türkei.