Anträge auf Genehmigung zum Führen von Waffen und zur Nutzung von Funkfrequenzen

Diplomatische Vertretungen sowie internationale und europäische Organisationen reichen Anträge auf Genehmigungen zum Führen von Waffen und zur Nutzung von Funkfrequenzen über die Online-Dienste der Abteilung Protokoll und Staatskanzlei (mae-protocole.public.lu) ein, mindestens 2 Werktage vor dem gewünschten Termin. Nach Bestätigung des Antrags durch die zuständigen Behörden wird die Genehmigungsnummer zum Führen von Waffen per E-Mail verschickt.

Änderungen oder Stornierungen von Anträgen auf Genehmigung zum Führen von Waffen und zur Nutzung von Funkfrequenzen können ausschließlich online vorgenommen werden.

Weitere Informationen zur Nutzung der Online-Dienste des Protokolls können  hier heruntergeladen werden (Französisch, Pdf, 186 KB).

Fragen können per E-Mail an  protocole.direction@mae.etat.lu mit dem Betreff " Online-Dienste des Protokolls " gerichtet werden.