Umsetzung von restriktiven Maßnahmen

Sanktionen sind restriktive Maßnahmen, die gegen Regierungen von Drittstaaten, natürliche oder juristische Personen, Entitäten oder Gruppen verhängt werden können, um eine Änderung der Politik (innen- oder außenpolitisch) oder des Verhaltens der betroffenen Staaten oder Personen zu bewirken.

Die im Großherzogtum Luxemburg geltenden Sanktionen werden vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen auf der Grundlage von Kapitel VII und Artikel 41 der Charta der Vereinten Nationen oder auf Ebene der Europäischen Union im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) beschlossen.

Die von den Vereinten Nationen und dem Rat der Europäischen Union beschlossenen Sanktionen werden auf europäischer Ebene umgesetzt. Jede EU-Verordnung ist unmittelbar in jedem Mitgliedstaat anwendbar, ohne dass diese in nationales Recht umgesetzt werden muss. Es obliegt jedoch jedem Mitgliedstaat, die erforderlichen Umsetzungsmaßnahmen zu ergreifen, insbesondere in Bereichen, in denen die EU nicht zuständig ist, und die anzuwendenden administrativen und strafrechtlichen Sanktionen festzulegen, die bei Verstößen gegen die restriktiven Maßnahmen gelten.

Sanktionen können in Form von Waffenembargos, spezifischen oder allgemeinen Handelsbeschränkungen (z.B. Einfuhr- und Ausfuhrverbote), finanziellen Einschränkungen oder Beschränkungen bei der Bereitstellung von Finanzdienstleistungen sowie Einreisebeschränkungen oder anderen sektoralen Maßnahmen erfolgen.

Die Abteilung für europäische Angelegenheiten und internationale wirtschaftliche Beziehungen des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten, Verteidigung, Entwicklungszusammenarbeit und Außenhandel ist für die allgemeine Koordination der internationalen Sanktionen im Großherzogtum Luxemburg zuständig.

Das Ministerium kommuniziert mit den Sanktionsausschüssen der UNO, um sicherzustellen, dass die Informationen zur Identifizierung von Personen und Entitäten auf den Sanktionslisten der UNO weitergeleitet werden. Die relevanten Informationen im Zusammenhang mit den europäischen Sanktionen werden ebenfalls über das Ministerium übermittelt.

Das Amt für die Kontrolle von Exporten, Importen und Transit (OCEIT) im Ministerium ist die zuständige Behörde für die Erteilung von Genehmigungen für Transaktionen wie Export, Transfer, Transit, technische Unterstützung, Brokerage und Import von verteidigungsbezogenen Produkten, Gütern mit doppeltem Verwendungszweck und Foltergütern sowie für Ausnahmegenehmigungen für strikt zivile Güter im Rahmen der Handelsbeschränkungen. Es setzt die von der Europäischen Union erlassenen Handelsbeschränkungen in Bezug auf diese Güter gegen bestimmte Staaten, politische Regime, Personen, Einrichtungen und Gruppen um. Die Abteilung für politische Angelegenheiten des Ministerium hat zudem ein Mitentscheidungsrecht in Bezug auf Exportlizenzen für Güter mit doppeltem Verwendungszweck und verteidigungsbezogene Produkte.

Kontaktdaten sowie weitere Informationen über die Rolle des OCEIT sind auf dieser Webseite verfügbar. Das OCEIT veröffentlicht zudem regelmäßig einen Newsletter mit den neuesten Updates zu Handelssanktionen.

Das Ministerium der Finanzen ist zuständig für alle Fragen im Zusammenhang mit (i) der Umsetzung der Finanzsanktionen sowohl seitens der betroffenen Personen als auch derjenigen, die verpflichtet sind, diese Maßnahmen anzuwenden. Darüber hinaus ist das Ministerium der Finanzen befugt, unter bestimmten Bedingungen Ausnahmegenehmigungen von den auferlegten Verboten und restriktiven Maßnahmen zu erteilen, soweit dies im Einklang mit den Resolutionen der Vereinten Nationen, den Rechtsakten der Europäischen Union und dem nationalen Rechtsrahmen steht.

Kontaktdaten sowie weitere Informationen über die Rolle des Ministeriums der Finanzen sind auf dieser Webseite verfügbar. Das Ministerium der Finanzen veröffentlicht regelmäßig einen Newsletter mit den neuesten Updates zu internationalen Sanktionen, dem man ebenfalls abonnieren kann.

Aktuelle Nachrichten

Angesichts des Angriffskrieges, den Russland gegen die Ukraine führt, hat die Europäische Union mehrere aufeinanderfolgende Pakete restriktiver Maßnahmen verabschiedet. Diese neuen Maßnahmen ergänzen diejenigen, die bereits als Reaktion auf Russlands destabilisierende Aktionen in der Ukraine und die illegale Annexion der Krim im Jahr 2014 ergriffen wurden.

Die Maßnahmen umfassen gezielte individuelle Sanktionen sowie umfangreiche sektorale, wirtschaftliche und finanzielle Beschränkungen.

Um den Wirtschaftsbeteiligten die Umsetzung der restriktiven Maßnahmen zu erleichtern, stehen Hilfsmittel zur Verfügung, die sie bei ihrem Vorgehen unterstützen.

Nützliche Links

EU-Rat – Sanktionen der EU gegen Russland

EU-Rat – Zeitleiste – EU-Sanktionen gegen Russland

Kommission – FAQ zu restriktiven Maßnahmen

Kommission – Referenzdokumente

Leitfaden der Kommission zur Umsetzung der Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (2017)

Leitlinien zur Unterstützung europäischer Akteure bei der Bewertung von Risiken der Umgehung von Sanktionen

Online-Plattform für Whistleblower

Die Europäische Kommission stellt ein Whistleblower-Tool zur Verfügung, das die Meldung möglicher Verstöße gegen Sanktionen erleichtert. Es handelt sich um eine sichere Online-Plattform, die es Hinweisgebern ermöglicht, anonym über vergangene, gegenwärtige oder zukünftige Verstöße gegen die von der EU verhängten Sanktionen zu berichten.

 

Kontakt

Anfragen an die Abteilung für europäische Angelegenheiten und internationale wirtschaftliche Beziehungen des Ministeriums können an die folgende E-Mail-Adresse gesendet werden: sanctions@mae.etat.lu.