Reisepass und Personalausweis

Der biometrische Pass (mit Fingerabdrücken) ist ein Reisedokument, das es seinem Inhaber erlaubt, ins Ausland zu reisen.

Ein Reisepass ist nur für die Einreise in die Länder, die ihn verlangen, erforderlich, d.h. in die meisten Länder außerhalb der Europäischen Union (EU). Im Reisepass werden Einreise- und Aufenthaltsvisa für das Reiseland eingetragen, sofern diese Formalität verlangt wird.

Informieren Sie sich über das Verfahren zur Beantragung eines biometrischen Reisepasses auf dem Bürgerportal Guichet.lu. Folgende Punkte werden auf dieser Seite behandelt:

Informationen zur Einführung des biometrischen Passes

Nach einem mehrjährigen Verhandlungsprozess über die Einführung von Mindestsicherheitsnormen für Pässe und andere Reisedokumente verabschiedete der Rat der Europäischen Union am 13. Dezember 2004 die Verordnung (EG) Nr. 2252/2004  , die die Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten festlegt, die in den von Mitgliedstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten enthalten sein müssen.

Die Einführung der Biometrie in luxemburgische Pässe erfolgte ab August 2006 in mehreren Schritten (Lichtbilder, Fingerabdrücke).

Bezüglich des digitalisierten Lichtbilds sei daran erinnert, dass die von der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) festgelegten Qualitätsstandards (PDF) eingehalten werden müssen, da sich die europäische Verordnung sich auf diese ICAO-Empfehlungen für maschinenlesbare Reisedokumente stützt.

In den europäischen Pass werden vor allem die Fingerabdrücke des linken und rechten Zeigefingers aufgenommen. Die Europäische Verordnung sieht jedoch vor, dass folgende Personen von der Verpflichtung zur Abgabe ihrer Fingerabdrücke befreit sind:

  • Kinder unter 12 Jahren
  • Personen, die körperlich nicht in der Lage sind, Fingerabdrücke abzugeben

Zur Erfassung der vorgeschriebenen biometrischen Identifikatoren wurden den kommunalen Verwaltungen Vorrichtungen zur Verfügung gestellt, die sowohl die Erfassung bzw. das Lesen von Fingerabdrücken als auch die automatisierte Aufnahme des Gesichtsbilds des Antragstellers eines biometrischen Reisepasses ermöglichen. Zusätzlich können diese Geräte auch die Unterschrift des Antragstellers erfassen. Diese Daten werden dann elektronisch an das Passregister übermittelt, so dass die zentrale Behörde das Reisedokument so schnell wie möglich ausstellen kann.

Das System verbessert die Sicherheit von Reisedokumenten, indem eine direkte Verbindung zwischen Unterschrift, Fingerabdrücken, Gesichtsbild und alphanumerischen Daten der betreffenden Person bei der Einreichung ihres Antrags bei der Gemeinde hergestellt wird.

Es ist darauf hinzuweisen, dass biometrische Pässe nur an Einzelpersonen ausgestellt werden. Die Passstelle folgt der Regel "eine Person, ein Pass" (gemäß EG-Verordnung444/2009). Kinder werden nicht mehr in die Pässe der Eltern eingetragen. Stattdessen werden die Namen der Eltern oder aller Personen, bzw. aller Personen, die aufgrund eines Gerichtsbeschlusses das Sorgerecht haben im Pass des Kindes eingetragen.

Personalausweis

Dieser Abschnitt betrifft nur Luxemburger im Ausland, die ihr Ausweis über eine Botschaft beantragen. Das Passbüro in Luxemburg ist nicht für Personalausweise zuständig.

Alle Informationen bezüglich des Personalausweises auf Guichet.lu: