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Reisedokumente
Für alle Auslandsreisen müssen Sie im Besitz eines gültigen nationalen Reisedokuments sein
Innerhalb der Europäischen Union können Sie mit einem gültigen Personalausweis oder einem gültigen nationalen Reisepass reisen.
Für Reisen außerhalb der Europäischen Union ist der Besitz eines gültigen nationalen Reisepasses, und in einigen Fällen, eines gültigen nationalen Reisepasses mit Visum erforderlich oder dringend empfohlen.
Reisedokumente, die von den Mitgliedstaaten des Schengen-Raums akzeptiert werden
Die Europäische Kommission führt die Liste der von den Schengen-Mitgliedstaaten anerkannten visierfähigen Reisedokumente, die deren Inhaber zum Überschreiten der Außengrenzen berechtigen, auf ihrer Website Schengen, Borders & Visas:
- Von Drittländern und Gebietseinheiten ausgestellte Reisedokumente (Teil I)
- Von Mitgliedstaaten ausgestellte Reisedokumente (Teil II)
- Von internationalen Organisationen und anderen dem Völkerrecht unterliegenden Organisationen ausgestellte Reisedokumente (Teil III)
Schulfahrten
Informationen für Gemeinden, Schulen und Lehrer, die Schulfahrten organisieren. Diese Liste ist nicht vollständig, enthält aber die beiden am häufigsten gestellten Fragen:
- Als junger Antragsteller auf internationalen Schutz an einer Schulfahrt teilnehmen
- Schulfahrten nach Großbritannien
Haftungsausschluss
Diese Informationen können sich jederzeit ändern. Um die Angaben zur Visumpflicht oder zur Gültigkeitsdauer des Reisepasses zu überprüfen, konsultieren Sie bitte die offizielle Website der Botschaft des Reiselandes.
Diese Informationen können bei den diplomatischen oder konsularischen Vertretungen dieser Länder angefordert werden. Die meisten dieser Vertretungen haben ihren Sitz in Brüssel. Die Zeit, die für die Erlangung eines Visums benötigt wird, ist sehr unterschiedlich. In einigen Ländern kann dieser Zeitraum mehr als einen Monat betragen.